(ots) - Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag,
dem 19. Juni 2017, 18.00 Uhr haben 63 Parteien und politische
Vereinigungen dem Bundeswahlleiter angezeigt, dass sie sich an der
Bundestagswahl 2017 beteiligen wollen.
Wie der Bundeswahlleiter weiter mitteilt, ist dies für die meisten
Parteien und politischen Vereinigungen Voraussetzung für die
Teilnahme an der Bundestagswahl. Nur Parteien, die im Deutschen
Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund
eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf
Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt beim
zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleiter einreichen. Alle
übrigen Parteien und politischen Vereinigungen müssen zuvor dem
Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen.
Im Einzelnen haben folgende Parteien und politischen Vereinigungen
ihre Beteiligungsanzeige beim Bundeswahlleiter eingereicht
(Reihenfolge nach Eingang):
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 48 63,
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de
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