(ots) - Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung in Bezug
auf Boris Becker nehme ich als sein deutscher Anwalt für ihn wie
folgt Stellung:
Mein Mandant war überrascht und enttäuscht, dass sich die
gegnerische Bank in einem konkreten Zivilverfahren in Großbritannien
entschieden hatte, Klage gegen ihn einzureichen. Das Verfahren
betrifft ein Darlehen, das Herr Becker binnen eines Monats in voller
Höhe zurückgezahlt hätte. Es ist enttäuschend, dass sein Antrag
darauf, insofern den heutigen Gerichtstermin bis dahin zu
verschieben, zurückgewiesen wurde mit der in den Medien verbreiteten
Feststellung des Gerichts. Tatsächlich hat mein Mandant bereits
gegenüber englischen Medien erklärt, dass seine Einkünfte hinreichend
veröffentlicht sind und es klar ist, dass er die Mittel hat, um diese
Schuld zu begleichen. Der Wert der in Rede stehenden Wertanlage
übersteigt bei weitem das Darlehen bei der Bank, die Herrn Becker
verklagt hat. Daher wird er auch beantragen, die Verfügung umgehend
aufzuheben.
Medienmeldungen, wonach unser Mandant "pleite" sei, entsprechen
damit nicht der Wahrheit.
Prof. Dr. Christian Schertz Rechtsanwalt
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Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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