(ots) - Große Empörung wird die Einstellung des Verfahrens
gegen Thomas Middelhoff nicht auslösen. Es hätte kaum Sinn ergeben,
wenn nach einem Jahr Prozess seine Strafe um ein halbes Jahr
aufgestockt würde. In der Öffentlichkeit überwiegt der Eindruck, dass
es für den körperlich angeschlagenen Ex-Manager reicht. So tief wie
er ist kaum eine Führungskraft gefallen.
Umstrittener wird sein, warum das Gericht in den nächsten Tagen
die Verfahren gegen die Aufsichtsräte einstellen will. Hintergrund
könnte die schwierige Beweislage sein. Es hat sich strafrechtlich
zwar viel geändert, wenn es um die Handlungen von Managern geht. Das
zeigen ja die drei Jahre Haft für Middelhoff, weil er den Konzern mit
Privatkosten belastet hatte. Doch die Anforderungen an einen
Schuldspruch sind hoch.
Vielleicht wird das Essener Landgericht die Einstellung des
Verfahrens gegen die Aufsichtsräte zu einer ausführlichen Begründung
nutzen. Damit nicht der Eindruck entsteht, es dürfe Firmengeld
verschleudert werden, für das die Arbeitnehmer zahlen müssen.
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