(ots) - Gebärdensprachdolmetscher zahlt künftig der Bund
Am heutigen Donnerstag wird die unionsgeführte Koalition das
Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit
Sprach- und Hörbehinderungen (EMöGG) verabschieden. Dazu erklärt der
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
"Menschen mit einer Hörbehinderung haben künftig im gesamten
Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder
andere für sie notwendige Kommunikationshilfen. Das betrifft rund
80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in
Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig
nicht mehr die Dolmetscherkosten selber tragen. Der Bund wird diese
übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteilsausgleich im
Justizwesen.
Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der
nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen,
dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens
barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten
Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen."
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