(ots) - Reform ermöglicht Auszubildenden größtmögliche
Entscheidungsfreiheit
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur
Reform der Pflegeberufe verabschiedet. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg
Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin Maria Michalk:
"Vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels in der
Pflege und einer sinkenden Zahl an Schulabsolventen ist eine Stärkung
und Aufwertung des Pflegeberufs dringend erforderlich. Zudem
verändert sich der Pflegealltag immer schneller. Die Zahl der
Menschen in Pflegeeinrichtungen, die chronisch krank sind oder an
mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden, nimmt zu.
Zukünftig wird die Ausbildung in den drei Berufsfeldern
Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege verzahnt. Die
Möglichkeit für Auszubildende, zwischen den Bereichen zu wechseln,
wird dadurch erleichtert. Die Ausbildung in der Altenpflege und der
Kinderkrankenpflege bleibt erhalten. Die Auszubildenden werden zwei
Jahre lang generalistisch geschult. Im dritten und letzten Jahr
können sie wählen, ob sie einen generalistischen Abschluss anstreben
oder sich auf Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege
spezialisieren wollen.
Zur konkreteren inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung
erstellen das Bundesgesundheitsministerium und das
Bundesfamilienministerium im nächsten halben Jahr eine Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung, die sie dem Bundestag zur Entscheidung
zuleiten. Damit sind alle Mitwirkungsrechte des Parlaments gesichert.
Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird die Entwicklung
bewertet. Haben sich mehr als die Hälfte der Auszubildenden für den
generalistischen Abschluss und gegen eine Spezialisierung
entschieden, kann der Bundestag darüber entscheiden, ob er den
Abschluss in der Alten- und Kinderkrankenpflege abschafft.
In dem Gesetz werden erstmals pflegerische Aufgaben definiert,
welche für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer
Bedeutung und deshalb allein dem Pflegepersonal vorbehalten sind.
Durch die Festschreibung der Kompetenzen wird das Berufsbild deutlich
aufgewertet.
Die neue Berufsausbildung steht weiterhin Schülern mit einer
zehnjährigen abgeschlossenen Schulbildung offen. Das Schulgeld
entfällt künftig für alle Auszubildenden. Auch bei Umschulungen zur
Pflegekraft übernehmen die Arbeitsagenturen und Jobcenter zukünftig
die Lehrgangskosten dauerhaft. Bislang war dies zeitlich befristet.
Mit der Einführung einer hochschulischen Pflegeausbildung wird ein
weiteres wichtiges Signal zur Aufwertung des Pflegeberufs gesetzt.
Dadurch, dass sich den Studenten zusätzliche Karrierewege
erschließen, werden neue Zielgruppen angesprochen. Das
berufsqualifizierende Studium vermittelt neben den Inhalten der
Pflegeausbildung Kenntnisse über die Gestaltung von Pflegeprozessen
oder die Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten."
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