(ots) - Die Volkswagen AG will bis Ende 2017 alle von der
Abgasmanipulation betroffenen Fahrzeuge umrüsten. Risiken durch die
Umrüstung können jedoch laut ADAC-Technik nicht ausgeschlossen
werden, auch wenn es derzeit dafür keine konkreten Hinweise gibt.
"Deshalb muss jetzt sichergestellt werden, dass Verbraucher auch auf
Dauer keine Nachteile durch die fehlerhafte Software erleiden",
erklärt ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke.
Für betroffene Kunden bleibt nach dem Software-Eingriff immer noch
eine Unsicherheit, weil Langzeitschäden am Motor nicht komplett
auszuschließen sind. In einer "vertrauensbildenden Maßnahme" sagt VW
derzeit zwar auf Kulanzbasis zu, dass "eventuelle Beschwerden, die im
Zusammenhang mit der Umrüstung stehen und bestimmte Teile des Motor-
und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgegriffen werden". Diese
Zusage gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach
Durchführung der Umrüstung und bis zu einer Gesamtlaufleistung des
jeweiligen Fahrzeugs von maximal 250.000 Kilometern.
Nach Ansicht des ADAC reicht diese freiwillige Zusage nicht aus.
Nur eine rechtsverbindliche Garantie von 24 Monaten nach der
Umrüstung bringt nach Ansicht des Clubs dem Verbraucher eine echte
Sicherheit. "Die Autobesitzer benötigen die Gewissheit, einen
unmittelbaren und gerichtlich durchsetzbaren Anspruch direkt gegen
den Hersteller zu haben", sagt Reinicke.
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