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Aus Sicht des Bankenfachverbandes zeigt die Untersuchung, dass der
Gesamtmarkt für Restkreditversicherungen in Deutschland gut
funktioniert und in geordneten Bahnen läuft. Regelmäßige Marktstudien
belegen eine hohe Zufriedenheit der Nutzer einer
Restkreditversicherung (RKV).
Die BaFin stellt in ihrer aktuellen Untersuchung Folgendes fest:
- Restschuld- bzw. Restkreditversicherungen werden bei Abschluss
eines Verbraucherdarlehensvertrages "generell optional"
angeboten.
- Im Jahr 2016 erreichten die BaFin nur 83 Verbraucherbeschwerden
zur RKV.
- Banken und Versicherer stellen in ihren AGBs sicher, dass alle
Versicherten unabhängig von der Vertragsgestaltung alle
Informationen erhalten und ein Widerrufs- sowie Kündigungsrecht
haben.
Der Bankenfachverband hatte den Gesetzgeber bereits aufgefordert,
die Gleichstellung aller versicherten Verbraucher gesetzlich
festzuschreiben. Im Übrigen begrüßt der Verband das Angebot der
BaFin, sich mit Industrie und Verbänden über weitere
verbraucherschutzverbessernde Maßnahmen auszutauschen.
Der Bankenfachverband (BFACH) vertritt die Interessen der
Kreditbanken in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Experten für
die Finanzierung von Konsum- und Investitionsgütern wie
Kraftfahrzeugen aller Art. Sie haben aktuell über 170 Milliarden Euro
an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit
Wirtschaft und Konjunktur. Mehr als jeder zweite Ratenkredit stammt
von den Kreditbanken.
Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll(at)bfach.de
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