PresseKat - Bundestag beschließt Korrekturen am Wetterdienstgesetz / Open Data beim DWD - Smart Services in der

Bundestag beschließt Korrekturen am Wetterdienstgesetz / Open Data beim DWD - Smart Services in der digitalen Wirtschaft / Private Wetterdienste begrüßen den gefundenen Kompromiss (FOTO)

ID: 1502925

(ots) -
Erfolg für private Wetterdienste und Unternehmen der digitalen
Wirtschaft: Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen an der
geplanten Gesetzesnovelle zum Deutschen Wetterdienst (DWD)
beschlossen. Während Open Data durch die kostenfreie Abgabe von
Wetterdaten weiterhin realisiert wird, schränkt das geänderte Gesetz
kostenfreie staatliche Dienstleistungen auf Unwetterwarnungen und
Warnungen vor Radioaktivität ein. Ebenso kostenfrei bleiben
Leistungen für den Katastrophenschutz.

Der Bundestag folgt damit den wettbewerbspolitischen Bedenken des
Bundesrates und namhafter Ökonomen sowie von Verbänden der digitalen
Wirtschaft.

In dem umstrittenen Gesetzesentwurf "Erstes Gesetz zur Änderung
des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst" sollte ursprünglich dem
DWD erlaubt werden, sämtliche meteorologische Dienstleistungen für
jedermann ohne eine Vergütungspflicht zu erbringen. Der Gesetzentwurf
wurde vom Ministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur des
Ministers Alexander Dobrindt (CSU) eingebracht und wurde vom DWD
selbst verfasst.

Der Verband Deutscher Wetterdienstleister (VDW) sah dadurch den
fairen Wettbewerb behindert und die Existenzgrundlage sowie
zahlreiche Arbeitsplätze in der Digitalwirtschaft insgesamt bedroht.

Auch Bundesrat sah Behinderung privatwirtschaftlicher Anbieter

Auch der Bundesrat empfahl in seinem Beschluss vom 10. März, den
Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten. Die
Ländervertretung bat darum, die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem
europäischen Wettbewerbsrecht zu prüfen. Der Bundesrat äußerte
gegenüber der "faktischen Ermächtigung" des DWD zur entgeltfreien
Bereitstellung jeglicher Dienstleistung erhebliche
wettbewerbsrechtliche Bedenken und stellte fest: "Die unentgeltliche
Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes




stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter
dar".

Gründliche Prüfung der Gesetzesnovelle gefordert

Der Bitte des Bundesrates, die Gesetzesnovelle gründlich zu prüfen
hatte sich der VDW in vollem Umfang angeschlossen. "Ein erster
Schritt in die richtige Richtung", begrüßte Dennis Schulze,
Vorstandssprecher des VDW und Geschäftsführer der MeteoGroup
Deutschland GmbH den Beschluss des Bundesrates vom 10. März 2017.
"Wir wünschen uns, dass der Gesetzgeber der Bitte des Bundesrates
folgt und das Gesetz überarbeitet. Durch präzise Vorgaben muss
sichergestellt werden, dass der Gesetzestext die Intentionen von Open
Data und Digitaler Agenda tatsächlich umsetzt und nicht, wie im
bisherigen Entwurf, diese Ziele auf den Kopf stellt."

Auch Joachim Klaßen, Geschäftsführer von WetterOnline, sieht beim
Anbieten von Wetter-Dienstleistungen die Notwendigkeit klar
definierter Grenzen zwischen der Behörde DWD und privaten
Unternehmen: "Amtliche Warnungen vor Unwettern sollte der DWD
entgeltfrei erbringen. Die Grenze entgeltfreier
Wetter-Dienstleistungen des steuerfinanzierten DWD ist aber dort zu
ziehen, wo Unwetter aufhören und das ganz normale Wetter anfängt."

Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht

Der VDW forderte den Gesetzgeber daher in den vergangenen Monaten
auf, die vom Bundesrat erbetenen Prüfungen und Änderungen in seinen
Beratungen zu berücksichtigen.

Die entgeltfreie Erbringung sämtlicher Wetter-Dienstleistungen für
den Endverbraucher durch den DWD stieß allgemein auf erhebliche
wettbewerbsrechtliche Bedenken. Diese Ermächtigung hätte gegen
europäisches Wettbewerbsrecht und gegen die Niederlassungs- und
Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Zudem wären Marktzutrittsschranken
für neue oder bestehende Marktteilnehmer errichtet worden.

Neben dem VDW hatten auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft
(BVDW) sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT)
heftige Kritik am DWD-Gesetz geübt. Durch das Gesetz werde ein
Präzedenzfall für die fehlerhafte Umsetzung von Open Data und
Digitaler Agenda in Deutschland geschaffen, hieß es von dort.

In zahlreichen Gutachten wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf aus
dem Hause Dobrindt scharf kritisiert. Professor Dr. Justus Haucap vom
Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) hatte bereits im
Januar ganz erhebliche Bedenken gegen die geplante Ermächtigung des
DWD, steuerfinanziert und entgeltfrei unbegrenzt in Konkurrenz zu
privaten Anbietern zu treten. Professor Dr. Christian von Coelln von
der Universität zu Köln äußerte erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken zur Zulässigkeit eines derartigen Eingriffs einer Behörde in
den Markt und kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Neuregelung
alles in allem gegen das Grundgesetz verstößt.

Open Data beim DWD - Smart Services in der digitalen Wirtschaft

Wie in den Gutachten der Wissenschaftler und in den Stellungnahmen
der Verbände der digitalen Wirtschaft zum Ausdruck kommt, ist im
Sinne der Digitalen Agenda der Bundesregierung zu unterscheiden
zwischen Open Data einerseits und daraus entwickelten Smart Services
andererseits. Die nun überarbeitete Regelung weist dem DWD als
datenhaltende Stelle die Aufgabe zu, seine Daten entgeltfrei
bereitzustellen (Open Data), nicht aber selbst Smart Services zu
entwickeln und entgeltfrei anzubieten. Diese Smart Services sind im
Sinne der Digitalen Agenda und der nun gefundenen Neuregelung Sache
der digitalen Wirtschaft.



Kontakt und weitere Informationen:

vorstand(at)wetterverband.de
Dennis Schulze (Meteo Group): 030/60 09 80
Dr. Joachim Klaßen (WetterOnline GmbH): 0228/55 93 78 3
Hintergründe unter: www.wetterverband.de
Positionspapier des VDW: http://bit.ly/2fznUTD

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