(ots) - Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher
homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und
menschenrechtswidrig zu bewerten
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend
über das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8.
Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten
Personen. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Aus heutiger Sicht ist das frühere strafrechtliche Verbot
einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und
menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir
den Strafmakel der Verurteilung auf. Die Rehabilitierung der
Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und
gesellschaftliches Anliegen.
Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des
Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht
eine Besonderheit dar. Uns war wichtig, dass die Aufhebung der
Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen
Anforderungen genügt. Handlungen, die nach dem damaligen Recht auch
für heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht
strafbar sind, werden von den Regelungen allerdings nicht erfasst.
Dies hätte zu Wertungswidersprüchen geführt.
Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung erhalten die
betroffenen Männer eine Entschädigung. Mit Blick auf das hohe Alter
vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln,
um noch eine Versöhnung zu ermöglichen."
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