(ots) - Dass es sich bei dem Bundestrojaner um einen
massiven Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger
handelt, steht außer Frage. Entsprechend hoch sind die Hürden, die
sich an den Regelungen des großen Lauschangriffs orientieren. Es muss
ein konkreter Tatverdacht vorliegen und ein Richter muss dem Eingriff
zustimmen. Allerdings fehlt dem BKA bislang die entsprechende
Software, die auf Smartphones funktioniert und die Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz erfüllt. Insofern stellt
das Gesetz erst einmal nur die Weichen für die Zukunft.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g(at)straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell