(ots) - Wenn dich in USA ein Kellner mit heißem Kaffee
verbrüht, hast du gute Chancen auf einen gewaltigen Batzen Geld. In
Deutschland muss es dir schon wirklich dreckig gehen - und das
Verschulden des Schädigers muss dem Gericht als eklatant ins Auge
springen. Zudem hat es der Schädiger, wenn er ein Unternehmen ist, in
den USA weit schwerer als in Deutschland, ungeschoren davon zu
kommen. Das alles heißt nicht, dass das Rechtsverständnis in den USA
über jeden Zweifel erhaben wäre. Aber wahr ist, dass es Geschädigte
vor deutschen Gerichten oft bitter schwer haben. Dass im jetzt
entschiedenen Fall eine Frau, die Opfer minderwertiger
Brustimplantate wurde, nicht deren kriminellen Hersteller verklagte,
sondern den TÜV, der die Implantate prüfte, liegt an einem
verteufelten Umstand, der sehr oft anzutreffen ist: Das Unternehmen,
das den Schaden verursacht hat, meldet vorsichtshalber Konkurs an,
verantwortliche Personen sind im Gefängnis, mittellos oder beides. Da
ist nichts zu holen. Bitter für die Geschädigten. Segensreich wären
da Hilfsfonds. Aber die Neigung, solche einzurichten, ist begrenzt;
deshalb müssen da neue, verbraucherfreundliche Regelungen her. Ein
zweiter Punkt in der aktuellen Causa ist nicht minder gravierend und
irritiert zudem gewaltig: Der Bundesgerichtshof legt für die
Prüfungspflicht des TÜV einen Maßstab an, der das absolute Gegenteil
von streng ist, man könnte sagen: lasch. Und nur mit diesem Maßstab
lässt sich ein Urteil erreichen, das da heißt: Der TÜV hat seine
Pflicht getan. Dass Opfer das als zutiefst ungerecht empfinden,
leuchtet ein.
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