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Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen beschlossen: Grundstein für einheitliches Berufsbild in der Immobilienverwaltung gelegt (FOTO)

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(ots) -
Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde am gestrigen späten
Abend das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für
gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (BT-Drs.
18/12831) mit Änderungen verabschiedet. Der Dachverband Deutscher
Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt den nach langen Verhandlungen
ausgearbeiteten Kompromiss, wird sich aber weiterhin für die
Einführung eines Sachkundenachweises einsetzen.

Bereits vor zwei Wochen berichtete der DDIV über die kommende
Verabschiedung des Gesetzes, nachdem die Berichterstatter der
Koalition einen Kompromiss erzielten. Da bereits der
Wirtschaftsausschuss am Mittwoch das Gesetz mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalition befürwortete, wurde es am gestrigen Abend im
Deutschen Bundestag mit Änderungen beschlossen.

"Wir haben nie daran gezweifelt, dass dieses Gesetz kommt! Mit der
Einführung einer Weiterbildungspflicht und dem Einschluss des
Mietverwalters auf den letzten Metern wurden zudem zwei wesentliche
Forderungen des DDIV erfüllt, ebenso die unstrittige Einführung einer
Berufshaftpflichtversicherung für den Verwalter", so
DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. "Hier haben sich Beharrlichkeit
und die richtigen Argumente ausgezeichnet."

Im Gesetz neu vorgesehen, ist nun neben einer
Weiterbildungspflicht auch eine Informationsvorschrift über
Qualifikation und Fortbildung des Verwalters gegenüber dem
Verbraucher. Zudem wird die Erlaubnispflicht auch auf den
Mietverwalter ausgeweitet. Eigens hierfür wird dies in Form des
Wohnimmobilienverwalters manifestiert, der künftig die WEG- und
Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen
für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse,
Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Einen




Sachkundenachweis, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016
beschlossen, wurde von der Unionsfraktion, insbesondere von der CSU
in der AG Wirtschaft abgelehnt. Danach wäre der bürokratische und
regulatorische Aufwand zu hoch gewesen, da durch die
"Alte-Hasen-Regel" eine deutliche Mehrheit gewerblicher Verwalter
befreit gewesen wäre. "Eine Stichtags-Regelung wäre hier die bessere
Lösung gewesen. Wer nach einer bestimmten Frist die Tätigkeit neu
ausüben will, hätte eine Sachkundeprüfung abzulegen oder durch den
Nachweis einer entsprechenden Ausbildung oder eines Studiums davon
befreit werden können", so Kaßler. "Wir werden daher nach der
nächsten Bundestagswahl einen neuen Anlauf nehmen."

Dennoch bleibt festzuhalten, dass es endlich gelungen ist, die
Tätigkeit des Verwalters aufzuwerten. Was 2011 mit der Vorlage des
"Zuck-Gutachtens", beauftragt durch den DDIV und seine Landesverbände
initiiert wurde, und der verfassungsrechtlichen Klärung der Frage
nach Berufszugangsvoraussetzungen für den Verwalter begann, fand nun
nach nur sechs Jahren einen vorläufigen Abschluss. "Dies dokumentiert
was eine konzertierte Interessenvertretung durch einen
schlagkräftigen und auf eine Berufsgruppe fokussierten Verband
politisch erreichen kann", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Bis zur Einführung des Sachkundenachweises wird der DDIV seine
Bemühungen auch dahingehend weiter intensivieren, seine Medien- und
Öffentlichkeitsarbeit darauf auszurichten, dass
Wohnungseigentümergemeinschaften nur einen Verwalter beauftragen, der
Mitglied in einem der DDIV-Landesverbände ist. "Unser Verband steht
heute schon für die Qualität der Aus- und Fortbildung. Mit der
fortschreitenden Komplexität der Wohnimmobilienverwaltung sind
Eigentümer gut beraten, auf das Fachwissen unserer Mitglieder zu
vertrauen", kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler
abschließend, "denn ein Tag Weiterbildung pro Jahr wird weder der
komplexen Tätigkeit des Verwaltens gerecht, noch wird damit der
Verbraucherschutz von Millionen Eigentümern und Mietern signifikant
erhöht."

Die Einzelheiten der Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung
wie auch der Berufshaftpflichtversicherung werden in der ausführenden
Rechtsverordnung geregelt. Dort wird auch verankert, wie die
Nachweispflichten des gewerblichen Wohnimmobilienverwalters über die
Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung gegenüber der zuständigen
Behörde ausgestaltet werden.

In der gestrigen Plenardebatte sprachen sich die Fraktionen von
SPD, DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen dafür aus, den
Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode einzuführen.

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestags vom 22. Juni ist online
verfügbar. Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss vom 29. März, bei der
DDIV als einziger Vertreter Verwalterinteressen vertrat, kann in der
Mediathek des Parlamentsfernsehen abgerufen werden.



Pressekontakt:
Franziska Bock
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030.3009679-17
E-Mail: f.bock(at)ddiv.de

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Datum: 23.06.2017 - 08:55 Uhr
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