(ots) - Wenn Windkraftanlagen ohne Rücksicht auf
geschützte Arten wie Fledermäuse und Rotmilan errichtet werden,
kommen sie unter die Räder. Denn Natur- und Artenschutz stören
häufig, wenn es um wirtschaftliche Interessen geht. Mit der gestern
am späten Abend beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
hat die Bundesregierung kurz vor der parlamentarischen Sommerpause
Tatsachen geschaffen: Auf Betreiben des Bundesumweltministeriums
wurde eine Neuregelung beschlossen, die bei Baumaßnahmen wie z.B. von
Windkraftanlagen geltendes Gesetz zum Schutz von Arten aufweicht.
Viele Arten stehen aufgrund der intensiven Landnutzung in Deutschland
ohnehin schon enorm unter Druck - nun verschärft sich die Situation
weiter. Tote Adler unter Windenergieanlagen, Feldhamster unter Beton
eingeschlossen - in Zukunft kaum mehr ein Problem.
"Wie rücksichtlos diese Ziele verfolgt werden, zeigt die
Neuregelung im Rahmen des Paragraph 44 des Bundesnaturschutzgesetzes:
"Es wurde mit einem Federstrich gegen Natur- und Artenschutz
entschieden", kritisiert Professor Dr. Fritz Vahrenholt,
Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung. Fakt ist: Es ist
jetzt legal, wenn z.B. durch den Betrieb von Windkraftanlagen
Wildtiere getötet werden! Besonders der neue Ausdruck der
"Signifikanz" ist problematisch. Erst ab dieser undefinierten
Schwelle soll das bisherige Tötungsverbot wirken. Doch wer
entscheidet, wie viele tote Tiere signifikant sind? Das geltende
EU-Recht für geschützte Arten kennt diesen Begriff ebenfalls nicht.
"Im Interesse der Windkraftlobby setzen sich Bundesregierung und
Bundestag mit dieser Entscheidung über das Tötungs- und
Verletzungsverbot von Wildtieren hinweg", bedauert Professor Dr.
Vahrenholt. Ãœber 25.000 Windenergieanlagen drehen mittlerweile in
Deutschland ihre Rotoren. Der Raum wird knapp. Besonders im windarmen
Süden Deutschlands werden die Anlagen daher zunehmend auch in Wäldern
gebaut, wo der ökologische Schaden oft beträchtlich ist. Der Tod von
Schwarzstorch, Wespenbussard und seltenen Fledermäusen wird nun als
unvermeidbar dargestellt und damit quasi legalisiert.
"Wir können nur hoffen, dass dieser ungeheuerliche Angriff auf den
Naturschutz in der nächsten Legislaturperiode wieder rückgängig
gemacht wird und protestieren aufs Schärfste", sagt Professor Dr.
Fritz Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.
Die Änderung des Naturschutzgesetzes im Wortlaut
"....Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die
Ausnahmevorschrift des § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch
genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche
Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der
Ausbau der Erneuerbaren Energien."
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