(ots) - Rechte der Betroffenen werden verbessert
Die Fachpolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD
haben am Freitag eine Einigung über das Gesetz zur Verbesserung der
Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken
(Netzwerkdurchsetzungsgesetz) erzielt. Diese Verständigung muss noch
im Lichte anderer laufender Gesetzgebungsvorhaben von den
Fraktionsspitzen am Beginn der kommenden Woche bestätigt werden. Zu
dem jetzt erreichten Stand erklärt der stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth:
"In der Koalition konnte am heutigen Freitag in einer für den
Rechtsstaat wichtigen, aber auch sensiblen Materie ein Durchbruch
erzielt werden. In den sozialen Netzwerken werden die
Persönlichkeitsrechte in Zukunft effektiver geschützt bei
gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit.
Dabei folgen wir dem Grundsatz, dass in der Welt des Internet
dieselben Rechtsgrundsätze gelten müssen wie in der realen Welt. Die
sozialen Medien und das Internet sind keine rechtsfreien Räume. Auch
große internationale Konzerne wie Facebook müssen die geltenden
Rechtsgrundsätze beachten und dazu beitragen, dass Rechte von
Betroffenen besser geschützt werden. Das Gesetz ist ein wichtiger
Schritt in diesem Prozess.
Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes des
Bundesjustizministers wird nach der Verständigung an mehreren Stellen
geändert und ergänzt. Vorbehaltlich der Einigung der
Fraktionsvorsitzenden soll das Gesetz in der kommenden Woche von den
Fraktionen beraten werden. Mit der SPD sind wir uns einig, dass das
Vorhaben im Laufe der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet
wird.
In den abschließenden Beratungen haben wir uns darauf einigen
können, Betroffenen, die in den sozialen Medien Opfer von
Beleidigungen und Verleumdungen geworden sind, einen Weg zu eröffnen,
direkt gegen die Urheber dieser Aussagen vorgehen zu können. Dies war
immer ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Gleichzeitig müssen die Plattformen für die Betroffenen, aber auch
für die Strafverfolgungsbehörden einen sogenannten
Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen, an den
Beschwerden oder Auskunftsersuchen auf einfache Art und Weise
gerichtet werden können.
In der Diskussion über das Gesetzgebungsverfahren ist in den
vergangenen Wochen immer wieder die Sorge laut geworden, dass die
Plattformen durch die im Gesetzentwurf formulierten Vorgaben für ein
Beschwerdemanagement zu viele Inhalte quasi vorsorglich löschen
könnten. Wir tragen diesen Bedenken nun unter anderem dadurch
Rechnung, dass die Anbieter über Löschungen in rechtlich schwierigen
Fällen nicht immer selbst entscheiden müssen.
Die Plattformen erhalten die Möglichkeit, Beschwerden in diesen
Fällen an neue gemeinsame Einrichtungen der Plattformbetreiber
abzugeben, die nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes errichtet
werden können. Diese könnten dann über Fälle entscheiden, in denen
die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist. Die Anbieter würden
dann insofern nicht mehr selbst entscheiden."
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