(ots) - Risse in Reaktordruckbehältern? Sind nicht schlimm,
da sie ja schon bei der Herstellung des Bauelements entstanden.
Notkühlwasser? Wird auf 40 Grad vorgeheizt, damit die Druckbehälter
im Ernstfall nicht zerspringen. Und immerhin wird die Bodenplatte des
Reaktors Tihange 1 verstärkt, nach dem sie sich gehoben hatte.
Genug der Beispiele: Es spottet jeder Beschreibung, wie die
belgische Atomaufsicht und der Stromkonzern Electrabel über den
angeblich sicheren Betrieb ihrer Atomkraftwerke schwadronieren.
Dieses Laissez-faire löst verständliche Ängste und berechtigten
Protest aus. Und zwar auch bei ganz bodenständigen Bürgern, die sich
von hysterischen Ãœbertreibungen im Anti-Atom-Rummel eher fernhalten.
Man muss nämlich zwei Ebenen unterscheiden: Die grundsätzliche
Frage nach dem Für und Wider der Atomkraft hat auch Belgien politisch
entschieden - 2025 wird der letzte belgische Reaktor abgeschaltet.
Zumindest bei den besonders anfälligen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3
sowie bei der baustatisch problematischen Anlage Tihange 1 sollte
sich aber unabhängig davon jeder weitere Betrieb verbieten.
Es wäre sehr zu wünschen, dass die Bundesregierung in dieser Frage
nachdrücklicher auftritt als bisher. Ja, man hat eine Studie in
Auftrag gegeben. Und richtig, man kann den Export von Atombrennstäben
nach Belgien nicht verbieten, das EU-Recht ist hier zwingend. Das
EU-Recht bietet aber auch Möglichkeiten zur Schlichtung
internationaler Streitigkeiten wie eine Beschwerde bei der
EU-Kommission, von der die Länder NRW und Rheinland-Pfalz Gebrauch
gemacht haben. Warum schließt sich der Bund dem nicht an? Der Fall
gehört vor europäische Instanzen, denn die Folgen eines großen
Störfalls in Belgien wären europaweit zu spüren.
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