(ots) - Fluglinien bieten ihren Passagieren bei
Verspätungen und Flugausfällen zunehmend Gutscheine als Entschädigung
an. In den meisten Fällen ist dies für Fluggäste jedoch von Nachteil.
refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von
Flugpassagieren, rät Betroffenen daher, ihre Ansprüche auf
Geldentschädigung geltend zu machen.
"Von der Entschädigung mit Gutscheinen profitieren in erster Linie
die Fluglinien. Das Geld bleibt im Unternehmen. Die Airlines
kalkulieren damit, dass viele Gutscheine niemals eingelöst werden."
sagt Sandra Rosenberg, COO von refund.me
Tatsächlich lösen nur rund 60 Prozent aller Passagiere ihre
Gutscheine ein. Geld, das den von Verspätungen oder Ausfällen
betroffenen Fluggästen zusteht, bleibt also in den Kassen der
Fluglinien.
Nach EU-Recht kann eine Fluglinie die Entschädigungsleistung
grundsätzlich auch in Form eines Gutscheins regeln. Sie benötigt
dafür aber die aktive Zustimmung des Fluggastes.
"Auf ein "Friss oder Stirb"- Angebot muss sich niemand einlassen.
Die Entschädigung in Form von Ausgleichszahlungen ist immer der
bessere Weg. Denn die Einlösung von Gutscheinen ist oft mit Problemen
verbunden." erkärt Sandra Rosenberg.
Nachteile bei der Entschädigung mit Gutscheinen können sein:
Bedingungen und Befristungen, Schwierigkeiten bei der Einlösung,
Nichtanrechnung auf personenbezogene Steuern und Gebühren.
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me
(https://www.refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
Pressekontakt:
press(at)refund.me
0172 905 18 69
Original-Content von: refund.me, übermittelt durch news aktuell