(ots) - Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung
dauerhaft wirksam. Durchschnittlich jedes 24. zulasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegebene Arzneimittel muss
gekühlt werden, zum Beispiel einige Insuline. "Werden kühlpflichtige
Arzneimittel zu warm gelagert, verlieren sie ihre Wirkung", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen
Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI). "Aber niemand kann einem
Medikament ansehen, wie es gelagert wurde. Deshalb müssen bei der
Lagerung und dem Transport besondere Sorgfaltspflichten eingehalten
werden. Apotheker informieren ihre Patienten darüber, aber es ist
wichtig, dass diese Hinweise auch von Patienten beachtet werden." Auf
jeder Packung ist vermerkt, ob ein Medikament kühl gelagert werden
muss. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei
Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren.
Im Jahr 2016 gaben die deutschen Apotheken zulasten der GKV rund
27,7 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das
DAPI. Nicht erfasst wurde die Abgabe auf Privatrezept oder in der
Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen
Medikamente daher noch höher liegen.
Etwa ein Drittel der 27,7 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8,4
Mio. Packungen) müssen nicht nur in der Apotheke, sondern auch beim
Transport von der Apotheke zum Anwendungsort gekühlt werden. Dafür
eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein
direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte
vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der
Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige
Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder
Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige
Glaukom-Augentropfen müssen ununterbrochen gekühlt werden.
Kiefer: "Dauerhaft zu kühlende Medikamenten eignen sich nur
bedingt für den Versandhandel. Auch hier sichern die wohnortnahen
Apotheken die flächendeckende Versorgung. Deshalb bleibt es für
Patienten wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben."
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
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