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Eine Milliarde Arztkontakte in 102.000 Praxen gibt es in
Deutschland jährlich - zum heutigen Start der "Woche der ambulanten
Versorgung" präsentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
ihre neue Infografik "Leistungskennzahlen der ambulanten Versorgung
in Deutschland". Diese gibt auf einen Blick Antworten auf Fragen wie:
Wie viele niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gibt es hier
eigentlich? Wie lange hat deren Ausbildung gedauert?
165.000 niedergelassene Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten
sowie 250.000 medizinische Fachangestellte arbeiten in den 102.000
deutschen Arztpraxen und versorgen pro Jahr 553 Millionen
Behandlungsfälle. Die Niedergelassenen haben in der Regel eine
zwölfjährige Ausbildung durchlaufen und lernen auch im Berufsalltag
immer weiter: mindestens 35,7 Stunden pro Jahr müssen sie sich
fortbilden. Pro Patient kostet die ambulante Versorgung in der Praxis
475 Euro im Jahr - die stationäre Krankenhausversorgung hingegen
kostet pro Patient 4.239 Euro jährlich.
In der "Woche der ambulanten Versorgung" präsentieren die
Kassenärztlichen Vereinigungen von heute bis zum 30. Juni einige
ihrer erfolgreichen Projekte, mit denen Patienten vor Ort betreut,
der ärztliche Nachwuchs gefördert und regionale Versorgungsstrukturen
zusammengebracht werden. Die KBV veranstaltet am 27. und 28. Juni den
Sicherstellungskongress im dbb Forum in Berlin. Dort gibt es unter
anderem eine Podiumsdiskussion mit Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe (CDU). Darüber hinaus präsentieren sich rund 30 Projekte aus
unterschiedlichen Regionen, die dazu beitragen, dass die ambulante
Versorgung auch trotz der demografischen Entwicklung sichergestellt
ist und sich weiterentwickelt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 165.000 an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter:
www.kbv.de.
Aktuelle Informationen der KBV erhalten Sie auch in unserem
wöchentlichen Newsletter PraxisNachrichten unter
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