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Luftreinhalteplan für Reutlingen verfehlt sein Ziel - Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen und generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6

ID: 1503801

(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert die 4.
Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen als unzureichend
- Seit sieben Jahre überschrittene Grenzwerte für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid müssen spätestens ab Januar 2018 deutlich
unterschritten werden - Wichtigste Maßnahme ist die Ausdehnung der
Dieselfahrverbote auch für Euro 6 Diesel - Scheibengipfeltunnel ist
keine Lösung

Der vom Regierungsbezirk Tübingen vorgelegte Maßnahmenkatalog wird
nicht dazu führen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum
1. Januar 2018 in Reutlingen eingehalten werden. Damit wird
wissentlich weiter gegen EU-Recht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt
die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer Stellungnahme, die Sie am
22.6.2017 an das Regierungspräsidium Tübingen übermittelt hat. Die
DUH fordert die Einführung von generellen Diesel-Fahrverboten auch
für Euro 6 Diesel-Fahrzeuge und benennt in ihrer Stellungnahme
weitere Maßnahmen wie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die
Einführung einer City-Maut.

Das Regierungspräsidium Tübingen will den Menschen noch weitere
Jahre die hohen Ãœberschreitungen der Grenzwerte zumuten. Dies
bestätigt ebenfalls das vom Regierungspräsidium Tübingen in Auftrag
gegebene Fachgutachten. Dieses verwendet veraltete Emissionsfaktoren
für Euro 5 und 6 Dieselfahrzeuge, um Prognosen für die Luftqualität
zu erstellen. Im April 2017 hatte das Umweltbundesamt die realen
Stickoxid-Emissionen insbesondere für die aktuell verkauften
Dieselfahrzeuge erheblich heraufsetzen müssen. Hinzukommt, dass vor
allem im Winterhalbjahr viele Euro 6 Diesel sogar schmutziger sind
als 15 Jahre alte Euro 4 Diesel. Dies belegen Messungen der DUH im
Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts. Daraus ergibt sich die
Notwendigkeit der Ausdehnung von Dieselfahrverboten auf alle




Abgasstufen. Ausnahmen dürfen nur für die Fahrzeuge gelten, die auf
der Straße den Euro 6 Abgasgrenzwert von 80 mg NOx/km unterschreiten.

Die ursprünglich vorgeschlagene Umgestaltung der Lederstraße als
zentrale Maßnahme hat das Regierungspräsidium schon vor Ende der
Beteiligungsfrist (23.6.2017) wieder zurückgenommen. Geplant war eine
Reduktion der Fahrspuren zugunsten von Fahrradverkehr und
öffentlichem Verkehr. Ohne diese Maßnahme, so die Befürchtung der
DUH, wird die Eröffnung des Scheibengipfeltunnels zu mehr Autoverkehr
in Reutlingen und damit auch zu mehr Schadstoffen führen.

"Dieses Zurückrudern zeigt, dass selbst die verantwortlichen
Behörden den vorliegenden Plan nicht ernst nehmen. Anstatt sich
endlich um den Gesundheitsschutz der Bürger zu kümmern, und dies auch
so klar wie der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter
auszusprechen, baut Reutlingen weiter an der autogerechten Stadt und
lässt seine Menschen im Dieseldunst stehen", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH. "Mit diesem Luftreinhalteplan ist eine
Grenzwertunterschreitung in den nächsten Jahren faktisch
ausgeschlossen. An der Einführung von Diesel-Fahrverboten ab Januar
2018 führt kein Weg vorbei. Reutlingens Mobilitätskonzept muss sich
grundsätzlich wandeln und den Fuß- und Fahrradverkehr und saubere
Busse stärker in den Fokus nehmen."

Doch selbst unter den von den Tübinger Behörden gewählten
optimistischen Annahmen wird mit einer legalen Luftsituation in
Reutlingen innerhalb er nächsten Jahre nicht gerechnet. Für Resch ist
das inakzeptabel: "Spätestens zum 1. Januar 2018 müssen alle
Grenzwerte deutlich eingehalten werden. Die Bürger in Reutlingen
müssen endlich saubere Luft atmen können." Die verbindlichen
Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid gelten seit 2010.

Die DUH hatte am 27. Januar 2012 Klage gegen das Land
Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung in Reutlingen eingereicht. Das
Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am 23. Oktober 2014, dass
das Regierungspräsidium Tübingen den für Reutlingen geltenden
Luftreinhalteplan so zu ändern hat, dass dieser die erforderlichen
Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der
Luftqualitätsgrenzwerte enthält.

Links: Stellungnahme der DUH: http://l.duh.de/p170626

Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://l.duh.de/klagen



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
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