(ots) - Der Missbrauch hat System: Im Schatten des
Gesetzgebers wächst das Instrument der Abmahnung rasant zu einer
existentiellen Bedrohung von Gewerbetreibenden heran. Was einst zur
raschen Beilegung von Konflikten ohne Beteiligung eines Gerichts
vorgesehen war, wird in dramatisch zunehmender Weise von eigens dafür
gegründeten Abmahnvereinen und Pseudounternehmen in Zusammenarbeit
mit Abmahnanwälten als Einnahmequelle missbraucht. Verbände fordern
nun gemeinsam den Gesetzgeber auf, dieses unlautere Geschäftsgebaren
juristisch einzudämmen und wieder auf Kurs zu bringen.
In einem Positionspapier haben etliche Verbände des Mittelstandes,
des Handels und der Digital- und Werbewirtschaft ihren Unmut über den
immer weiter ausufernden Missbrauch von Abmahnungen formuliert. Das
Instrument als solches wird darin einvernehmlich befürwortet,
juristisch aber müssten die Gewerbetreibenden besser vor Missbrauch
geschützt werden.
Seit Jahren steigen die Fallzahlen, in denen vermeintliche oder
auch versehentliche Fehltritte, meist Bagatellen, mit
zahlungspflichten Aufforderungen geahndet werden. Im vergangenen Jahr
mussten die Beklagten durchschnittlich mehr als 1.500 Euro aufwenden
- und vielfach bleibt es nicht bei einer Abmahnung (Quelle: Trusted
Shop Abmahnstudie 2016). "Für rund die Hälfte der Online-Händler
stellen Abmahnungen eine Existenzbedrohung dar, vor allem wegen
drohender Vertragsstrafen in künftigen Fällen", weiß Dr. Carsten
Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung und Prokurist von Trusted Shops.
Das gemeinsame verabschiedete Positionspapier ist daher ein lautes
Signal an den Gesetzgeber, juristisch nachzubessern. Derzeit ist es
für Abmahnende ein Leichtes, Rechtsverstöße geltend zu machen.
Zukünftig sollen sie hierfür zuerst eine Abmahn- und Klage-Befugnis
nachweisen. Verbände wären dann auch dazu verpflichtet, monetäre und
personelle Ressourcen vorzuhalten, um im Falle einer Eskalation auch
Prozesse zu komplexen Rechtsfragen führen zu können. Wie derzeit
schon Verbraucherschutzvereine sollen Wirtschaftsverbände zunächste
eine Abmahnerlaubnis beim Bundesamt für Justiz beantragen. Auch solle
der finanzielle Anreiz für Abmahnungen gesenkt und in einfachen
Fällen ein obligatorisches Verfahren vor einer Einigungsstelle
vorgeschaltet werden.
"Solche inhaltlichen und formellen Hürden würden sofort und
nachhaltig den Missbrauch des Abmahnens bremsen und das Instrument
seinem Grundgedanken, nämlich einer unbürokratischen und für beide
Seiten kostengünstigen Streitbeilegung, wieder zuführen", so
Föhlisch.
Das komplette Positionspapier steht hier zum Download bereit.
http://ots.de/i7DAd
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