(ots) -
Das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist im vergangenen
Jahr noch einmal leicht gesunken. Zwar stieg die Zahl der
Arbeitsunfälle um 1,3 Prozent auf 877.071 Fälle an. Gleichzeitig nahm
aber auch die Zahl der insgesamt geleisteten Arbeitsstunden zu. Mit
dem Ergebnis, dass die Arbeitsunfallquote um 0,4 Prozent gesunken
ist, sie liegt somit bei 21,89 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je
1.000 Vollarbeiter. Diese Zahlen gehen aus den Geschäfts- und
Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
heute in Berlin vorgelegt hat. 424 Menschen starben infolge eines
Arbeitsunfalls, das sind 46 weniger als im Vorjahr. Die Zahl der
meldepflichtigen Wegeunfälle ist 2016 hingegen um 3,8 Prozent auf
186.070 gestiegen. 311 endeten tödlich, das sind 37 weniger als im
Vorjahr.
"Eine besonders gute Nachricht ist, dass im vergangenen Jahr so
wenig Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin starben wie
nie zuvor", sagte Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der DGUV:
"Wir wollen dabei nicht vergessen, jeder tödliche Unfall ist einer zu
viel. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist in seiner neuen
Kampagne darauf hin, dass im Schnitt 113 Menschen von einem Unfalltod
betroffen sind. Unsere Zahlen bestätigen uns deshalb darin, die
Vision Zero weiter zu verfolgen. Unser Ziel ist: keine tödlichen und
schweren Unfälle mehr."
Berufskrankheiten: 22 Prozent mehr Anerkennungen
2016 registrierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 75.491
Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (-1,9 Prozent). Die
Unfallversicherungsträger haben jedoch über das Jahr mehr Fälle
bearbeitet als Anzeigen eingegangen sind: Insgesamt wurden 2016
80.029 Feststellungsverfahren abgeschlossen, 5,2 Prozent mehr als im
Vorjahr. In 40.056 Fällen bestätigte* sich der Verdacht auf eine
Berufskrankheit. Das ist ein Plus von 7,8 Prozent. In 5.365 Fällen
wurde eine neue Rente bewilligt (+6,3 Prozent). In 20.539 aller Fälle
wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt*. Das sind 22,2
Prozent mehr Anerkennungen als im Vorjahr. Einen wesentlichen Anteil
an dieser Zunahme hat der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung, der
seit dem 1.1. 2015 auf der Berufskrankheitenliste steht.
"Die Fälle von weißem Hautkrebs, die wir heute sehen, haben in der
Regel eine lange Vorgeschichte. Heute wissen wir, dass es so weit
nicht kommen muss. Der richtige Sonnenschutz hilft", so Dr. Breuer:
"Vielen Menschen, die draußen arbeiten, ist aber immer noch nicht
bewusst, dass Sonnenstrahlen auch Krebs verursachen können. Man sieht
im Sommer noch zu häufig Arbeiter ohne Kopfschutz und mit freiem
Oberkörper. Unsere Aufgabe ist es deshalb, aufzuklären und
Unternehmer wie Beschäftigte für verschiedene Methoden des
Sonnenschutzes zu sensibilisieren."
2.451 Menschen starben 2016 infolge einer Berufskrankheit. Die
Hauptursache waren Erkrankungen durch anorganische Stäube,
insbesondere Asbest.
Beitrag bleibt im Durchschnitt stabil
Das Umlagesoll der Berufsgenossenschaften ist 2016 um 3,1 Prozent
auf 11,247 Mrd. Euro gestiegen, das der Unfallkassen der öffentlichen
Hand um 3,8 Prozent auf 1,482 Mrd. Euro. Trotzdem ist der
durchschnittliche Beitragssatz zu den Berufsgenossenschaften nochmals
um 1,3 Prozent gesunken. Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
mussten 2016 im Durchschnitt nur 1,18 Prozent der beitragspflichtigen
Entgelte für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten zahlen. Gründe hierfür sind weiterhin die hohe
Beschäftigung, dadurch stieg auch das beitragspflichtige Entgelt in
der gewerblichen Wirtschaft.
Schülerunfälle
Erfreulicherweise ist auch die Zahl der Schulunfälle abermals
leicht gesunken: um 0,3 Prozent auf 1.241.139. Auf dem Schulweg stieg
die Zahl der Unfälle hingegen um 0,9 Prozent auf 111.216. Insgesamt
41 Schülerinnen und Schüler kamen in einer Bildungseinrichtung oder
auf dem Weg dorthin ums Leben. Das sind 20 weniger als im Vorjahr.
*Hintergrund: Anerkennung und Bestätigung
Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit können abgelehnt,
anerkannt oder bestätigt werden. Wird eine Berufskrankheit bestätigt,
ist zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die
besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Anerkennung als Berufskrankheit im juristischen Sinne sind jedoch
nicht erfüllt. Dabei kann es sich zum Beispiel bei Hauterkrankungen
um die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handeln. Auch bei
bestätigten Berufskrankheiten erbringt die Unfallversicherung
gegebenenfalls Leistungen zur Prävention oder medizinischen
Rehabilitation.
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Stefan Boltz
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