(ots) - Novelle des KWKG verdoppelt Fördervolumen auf
1,5 Milliarden EUR pro Jahr - Stromerzeugung aus KWK-Anlagen soll bis
2020 auf 110 Terawattstunden erhöht werden - in den letzten 5 Jahren
30.000 neue KWK-Anlagen zugelassen
Um die Ziele der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis
zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, zu
erreichen, sind Effizienzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Dabei werden die Sektoren Strom und Wärme in den nächsten Jahrzehnten
immer stärker zusammenwachsen. In diesem Kontext spielt die
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine besondere Rolle, da KWK-Anlagen die
bei der Herstellung von Strom entstehende Wärme nutzbar machen -
bspw. als Wärmeenergie für öffentliche und private Verbraucher.
Mit dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) setzt die
Bundesregierung Anreize für Investitionen in hocheffiziente und
CO2-arme KWK-Anlagen, um den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu
erhöhen. Werden bereits etwa 80 % der Fernwärmeerzeugung durch KWK
bereitgestellt, wurde das bisher auf die Gesamtnettostromerzeugung
bezogene relative Ziel (25 % KWK-Anteil bis 2020) durch das absolute
Mengenziel von 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie 120
Terawattstunden bis 2025 ersetzt. Das große Interesse an der
Technologie zeigen auch die aktuellen Zahlen des BAFA (Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) - so wurden allein in den letzten 5
Jahren rund 30.000 Anlagen neu zugelassen.
Die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der KWK für Immobilien- und
Energiewirtschaft, Industrie, Handel, Gewerbe, Gesundheitswesen und
Kommunen zeigt die interCOGEN®, Deutschlands einzige KWK-Messe mit
begleitenden Fachkongressen, am 28. und 29. Juni in der Messe
Karlsruhe.
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