(ots) - Der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither hat den
Bundeswahlausschuss zu seiner ersten Sitzung zur Wahl des 19.
Deutschen Bundestags eingeladen. In der öffentlichen Sitzung berät
und entscheidet der Bundeswahlausschuss über die Anerkennung von
politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl am 24.
September 2017. Sie findet am Donnerstag, dem 6. Juli 2017, ab 11:00
Uhr und am Freitag, dem 7. Juli 2017, ab 9:00 Uhr im Deutschen
Bundestag in Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang
Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal), statt.
Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden
Bundestagswahl verbindlich fest,
1. welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit
deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können
Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften
beibringen zu müssen.
2. welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre
Beteiligung an der Wahl des 19. Deutschen Bundestages angezeigt
haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz
anzuerkennen sind.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von
vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten
werden.
Bis zum Ablauf der gesetzlichen Ausschlussfrist am 19. Juni 2017,
18:00 Uhr haben - wie bereits am 20. Juni 2017 mitgeteilt - 63
Vereinigungen dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der
Bundestagswahl 2017 angezeigt (2013: 58 Beteiligungsanzeigen).
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863,
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Wichtige Hinweis:
Alle Medienvertreter/-innen benötigen zum Betreten der Gebäude des
Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.
Alle anderen Besucher/-innen müssen vor Betreten der
Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei
ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Montag, dem 3. Juli 2016,
18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei
besucher(at)bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Daten der
Besucher/-innen werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL)
überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des
Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren
gültigen Personalausweis mit!
Wer sich nicht vorab anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des
Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang
des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin,
Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen
Überprüfung ist in diesem Fall jedoch mit längeren Wartezeiten zu
rechnen.
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf
mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter
www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de
Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell