(ots) - Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung
in sozialen Netzwerken, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG,
ist eines der am heißesten diskutierten Themen der vergangenen
Wochen. Der unbändige Wille des Parlaments eine Gesetzesregelung zu
erlassen, die missliebige Inhalte in Sozialen Medien einer schnellen
Löschung zuführt, kann zu einer weiteren schweren Belastung für die
Internetwirtschaft in Deutschland führen. Auch wenn das Scheitern des
Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht absehbar scheint, wird die
digitale Wirtschaft für eine Weile mit der gesetzgeberischen Leistung
der SPD leben müssen.
Nach Ansicht der Mehrzahl der Sachverständigen, die die
Parlamentarier bei der Anhörung am 19.06.2017 eindringlich vor dem
Beschluss des NetzDG warnten, stellt die nunmehr erfolgte Annahme des
Gesetzes eine schwere und potentiell verfassungswidrige Gefahr für
die Meinungsfreiheit dar. Was sich auf den ersten Blick wie eine
wohlgemeinte Initiative zur Entfernung von Schund anlässt, enthält
nach der Ansicht der Rechtsexperten Bestimmungen, die weit über das
wichtige Ziel der Ahndung von Gesetzesverstößen hinausgehen.
Social Media Marketing im Zeitalter des Löschgesetzes
Die Sozialen Medien haben sich für dynamische Firmen vieler
Branchen zu einem Marktplatz entwickelt, dessen Offenheit und Größe
einen erheblichen Mehrwert darstellt. Die nun angenommene Variante
des Netzdurchsetzungsgesetzes schreibt vor, dass klar rechtswidrige
Inhalte in kürzester Frist zu löschen sind. Sonst drohen exorbitant
hohe Strafen. Was klar rechtswidrig ist, wird dabei aber ebenso wenig
definiert, wie der Anwendungsbereich des Gesetzes oder die
Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei unsachgemäßer Löschung. Das
Social Media Marketing steht dadurch vor besonderen, neuen
Herausforderungen. Die Drohkulisse, die den Betreibern der sozialen
Netzwerke gegenüber mit Millionenstrafen und mangels klarer
Handlungsrichtlinien aufgebaut wird, kann nun zu einer exzessiven
Löschung von Inhalten auf Zuruf führen. Auch harmlose
Produktinformationen können davon betroffen sein, wenn die Konkurrenz
sich davon einen Vorteil erhofft. Von Facebook kann man weder
erwarten, das Risiko von Strafzahlungen einzugehen, noch an Stelle
der bisher zuständigen deutschen Gerichte zu entscheiden was strafbar
ist.
Aussichten und Reaktionen
Bernhard Rohleder vom Digitalverband Bitkom wies explizit auf
mögliche Nachteile für dynamische Unternehmen oder Startups hin, die
eine exzessive Löschpraxis verursachen wird, wenn
originell-polarisierende Botschaften künftig exzessiv gelöscht
werden. Dabei wird deutlich welcher Schaden im Raum steht, betrifft
doch das Gesetz nur den deutschen Sprachraum. Während hierzulande
künftig gilt: Im Zweifel - löschen, lächeln Unternehmen mit Sitz in
Österreich, Schweiz, Zypern usw. denn für sie besteht keine Gefahr
eines Wettbewerbsnachteils, falls sie angeschwärzt werden. Wer die
großen Chancen und den unschätzbaren Kundenkreis in den Sozialen
Medien nicht der fremdsprachigen Konkurrenz überlassen will, ist gut
beraten die Dienste eines Fachunternehmens, wie p-reputation, in
Anspruch zu nehmen. Nicht nur die sorgfältige Erstellung von Texten
mit anschließendem Monitoring, auch das umsichtige Content Management
können hilfreich sein, die durch das Gesetz der Bundesregierung
entstandenen Risiken zu minimieren. Gerne stehen Ihnen unsere
Experten für ein informatives Gespräch zur Verfügung.
Pressekontakt:
Eugen Hoppe
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