(ots) - Die Ministerpräsidenten von Sachsen und Thüringen
verfolgen weiterhin den Plan, eine Pflichtversicherung für sämtliche
Elementarschäden einzuführen. Das berichtet das MDR-Magazin "Umschau"
in seiner aktuellen Ausgabe. Für Bodo Ramelow (Linke) und Stanislaw
Tillich (CDU) sind die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht
nachvollziehbar. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff
(CDU) hat die Argumente gegen eine Versicherungspflicht hingegen
akzeptiert und sieht auf absehbare Zeit keine Chance für eine
Pflichtversicherung.
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) spricht sich wie
zuvor auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) für
eine Elementarschaden-Pflichtversicherung aus. Die
verfassungsrechtlichen Bedenken sind aus der Sicht von Ramelow nicht
nachvollziehbar: "Was ich nicht verstehe, dass eine
Pflichtversicherung bei den Brandversicherungen gelungen ist."
Ähnlich sieht das auch Tillich. Dem Argument der Gegner einer
Versicherungspflicht, nach Einführung einer Pflichtversicherung
würden Leute ihre Häuser auch in gefährdete Regionen bauen und sich
dann die Schäden von der Allgemeinheit bezahlen, will Thüringens
Ministerpräsident Ramelow mit einer Verschärfung des
Bauplanungsrechts entgegen wirken. "Es kann nicht sein, dass immer
weiter in gefährliche Uferbereiche gebaut wird", so Ramelow.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat
hingegen die verfassungsrechtlichen Hindernisse zur Kenntnis genommen
und erklärte dem MDR: "Wir müssen feststellen, dass wir auf absehbare
Zeit in Deutschland eine Pflichtversicherung nicht hinbekommen, und
dass wir gut beraten sind, unsere Strategie in Sachsen-Anhalt
fortzusetzen, die darin besteht, die Bürgerinnen und Bürger
aufzurufen, sich selbst gegen Elementarschäden zu versichern.
Haseloff versprach, dass die Politik Druck auf die Versicherungen
ausüben werde, wenn die den Hausbesitzern keine Versicherungen oder
diese nur zu untragbaren Konditionen anbieten
Dieses Vorgehen wurde auch Anfang Juni von den Ministerpräsidenten
der Bundesländer einstimmig beschlossen. Beim Schutz vor Schäden
durch Naturkatastrophen steht im Vordergrund, dass alle Hausbesitzer
zum Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung aufgefordert werden
sollen. Zudem sollen bei der Vergabe staatlicher Soforthilfen bei
Unwetterschäden nur noch solche Bürger finanzielle Unterstützung
bekommen, die sich zuvor erfolglos um eine Versicherung bemüht haben
oder denen eine Versicherung zu wirtschaftlich unzumutbaren
Bedingungen angeboten wurde.
Zu Elementarschäden zählen die Folgen von Hagel, Sturm ab
Windstärke 8, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung oder Schneedruck.
Nach Angaben der Versicherungswirtschaft haben sich bundesweit rund
40 Prozent der Hausbesitzer gegen solche Schäden versichert. In
Sachsen (46%), Thüringen (46%) und Sachsen-Anhalt (42%) sind es sogar
mehr als im Bundesdurchschnitt.
MDR-Magazin "Umschau": Dienstag, 27. Juni, 20.15 Uhr,
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