(ots) - Das seit sieben Jahren laufende Verfahren der
EU-Kommission gegen Google im lukrativen Markt der
Produktpreisvergleiche im Internet endet mit einem Paukenschlag: Das
Rekordbußgeld von 2,4 Mrd. Euro, das dem Internet-Riesen aufgebrummt
wurde, reflektiert die Dimension der Schlagkraft, die Google in der
digitalen Ökonomie entfaltet hat.
Indes ist nicht nur die Summe rekordverdächtig, sondern auch die
Dauer des Verfahrens bis zu einer ersten Entscheidung. Sie ist die
Folge der äußerst langwierigen und aufwendigen Auswertung
gigantischer Datenmengen und zeigt, dass moderne digitale
Geschäftsmodelle, bei denen die intelligente Anwendung von
Algorithmen durchaus Kern der Innovation ist, mit den herkömmlichen
Instrumenten wettbewerblicher Untersuchungsverfahren schwer zu
greifen sind. Die Kommission war ohne Zweifel gut beraten, keinerlei
(Zeit)aufwand zu scheuen und jegliche Sorgfalt walten zu lassen -
nicht nur, um in dem sich abzeichnenden Rechtsstreit sattelfest zu
sein, sondern auch um politisch motivierter Kritik keine
Angriffsfläche zu bieten. Insbesondere die USA haben der EU zuletzt
wiederholt vorgeworfen, mit besonderer Schärfe gegen große
US-Konzerne, allen voran Technologie-Riesen wie Facebook, Apple und
Google vorzugehen. In diesem Falle läuft die Kritik indes ins Leere,
denn es waren u.a. Microsoft und News Corp, die Google bei den
europäischen Behörden wegen diskriminierender Geschäftspraktiken
angezeigt hatten.
Für Google ist die EU-Entscheidung im Bereich der Shopping-Suche
schmerzlich, nicht wegen der Strafzahlung als solches, sondern wegen
der Folgen für ihr Geschäftsmodell. Denn die beanstandeten Praktiken
sicherten dem Unternehmen bisher ein sehr dynamisches Wachstum. Die
Entscheidung war indes erst der Auftakt zu zwei weiteren, die noch
auf Google zukommen. Dabei ist vor allem der Vorwurf missbräuchlicher
Praktiken im Zusammenhang mit der Systemsoftware Android von großer
Bedeutung.
Die Kommission hat hier u.a. den Verdacht, dass Google die
Lizenznehmer der an sich kostenlosen Systemsoftware mit vertraglichen
Auflagen zwingt, bestimmte Applikationen (Apps) von Google bevorzugt
auf mobilen Geräten zu installieren. Dies benachteiligt nicht nur die
Apps anderer Anbieter, sondern dehnt den Zugriff des Konzerns auf die
Wertschöpfungstiefe im Milliardenmarkt des Mobile Internet immer
weiter aus. Eine Beschneidung ihrer Möglichkeiten an dieser Stelle
würde Google weit härter treffen. Und sie wäre geeignet, die
Kräfteverhältnisse in der Internet-Ökonomie zu verschieben.
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