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Geplantes WLAN-Gesetz: Anbieter bleiben in der Pflicht, laienhafte Hotspots bergen für Nutzer Risiken

ID: 1504965

(ots) -

- Bundesregierung will Störerhaftung durch Netzsperren ersetzen
- Datensicherheit bei vielen WLAN-Netzen für Nutzer problematisch

Für WLAN-Anbieter ist die geplante Abschaffung der Störerhaftung
auch künftig kein Freifahrtschein. "Mit ihrem Gesetz konnte und
wollte die Politik keinen rechtsfreien Raum entstehen lassen",
erklärt Experte Maximilian Pohl von Eventnet. So etwa können Anbieter
von offenem WLAN, so genannten Hotspots, künftig zu Netzsperren
verpflichtet werden. "Die Anbieter sollen künftig dafür Sorge tragen,
dass bestimmte Inhalte nicht aufgerufen werden können. Diese
Anforderungen können aber nicht Café- oder Hotelbetreiber erfüllen,
sondern nur versierte IT-Experten ", sagt Pohl.

Neben den aktuell diskutierten rechtlichen Voraussetzungen weist
Pohl auf technische Herausforderungen sowie sicherheitstechnische
Probleme hin, die in der derzeitigen Debatte nur wenig Beachtung
finden. "Ein offenes, unverschlüsseltes WLAN ist potenziell ein
Risiko für Nutzer. Die Hardware in selbst eingerichteten WLAN-Netzen
kommt oft aus dem Heimbereich und erfüllt kaum oder gar nicht die
technischen Voraussetzungen, um Nutzer vor fremden Zugriffen auf
deren Geräte zu schützen", warnt er. Kritisch werde es, wenn sich
Nutzer und interne Geräte des Geschäftes, etwa Kassensysteme des
Anbieters, in ein und demselben Netz befinden, erklärt Pohl.

Laut Pohl bleibt mit dem neuen Gesetz ungeklärt, was etwa
passiert, wenn ein Nutzer die Sperren umgeht. Ebenso sei für den
Laien nicht erkennbar, wie lange Sperren bestehen müssen und wie sie
sich technisch überhaupt realisieren lassen. "Viele Fragen schaffen
Unsicherheiten, auf die es bislang keine befriedigenden Antworten
gibt. Die daraus entstehenden Risiken für Betreiber sind ungeklärt",
sagt Pohl. Darüber hinaus will die große Koalition in einem




Änderungsantrag noch einmal klarstellen, dass Hotspot-Betreiber
weiterhin eigene Sicherheitsvorkehrungen treffen, also etwa ein
Zugangspasswort abfragen können.

Laut Meinhotspot verringert das Gesetz wie auch schon der letzte
Vorstoß in 2016 das finanzielle Risiko für Betreiber offener Netze,
sofort abgemahnt zu werden. "Allerdings nur beim ersten Mal. Findet
ein Missbrauch statt, treten umgehend Netzsperren auf den Plan. Die
Bundesregierung bezeichnet sie zwar im Gesetzestext als "letztes
Mittel", es ist aber davon auszugehen, dass die auf Urheberrecht
spezialisierten Kanzleien massiv davon Gebrauch machen werden. Kein
Café-Betreiber, der seinen Gästen freies Internet anbieten möchte,
wird Zeit noch Lust auf einen über Jahre währenden Rechtsstreit
haben", sagt Pohl. Der Experte rät dazu, das WLAN mit einem Passwort
zu schützen oder über einen Hotspot-Anbieter zu gehen, der nach außen
als Betreiber auftritt.



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Datum: 28.06.2017 - 12:40 Uhr
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