(ots) - Neuen Rechtsrahmen für den Versicherungsvertrieb
verbessert Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag den
Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über
Versicherungsvertrieb (IDD) in 2./3. Lesung abschließend beraten.
Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer:
"Die CDU/CSU-Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass
die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie weitgehend eins zu eins in
deutsches Recht umgesetzt wird. Das ist ein erfreuliches Ergebnis.
Die zahlreich vorgetragenen Bedenken gegen den ursprünglichen
Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums konnten durch die in
den parlamentarischen Beratungen vereinbarten Änderungen weitgehend
ausgeräumt werden. Insbesondere die Vorschläge für ein
Provisionsgebot bzw. Honorarverbot für Versicherungsvermittler, die
die Existenz vieler unabhängiger Versicherungsmakler gefährdet
hätten, sind vom Tisch. Das ist auch im Interesse der Verbraucher,
die von der unabhängigen Beratung durch Versicherungsmakler
profitieren. Gleichzeitig stärken wir mit dem Gesetz den
Honorarberater, der nunmehr zum Beispiel auch Versicherungsverträge
vermitteln darf. Richtig und wichtig ist auch, dass sich die
Koalitionsfraktionen beim kontrovers diskutierten Thema der
Restschuldversicherungen bei Darlehensverträgen auf erweiterte
Aufklärungs- und Transparenzpflichten verständigt haben. Auch dadurch
wird der Verbraucherschutz erheblich verbessert."
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