(ots) - Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich, die
2.100 Geschädigte im VW - Abgasskandal vertritt, teilt mit:
"Die Verteidigungsmauer des Volkswagenkonzerns sah bisher so aus,
dass zunächst einmal außergerichtlich abgeblockt wurden. Hierzu
bediente man sich nichtssagender Beschwichtigungsschreiben, um die
lästigen Anspruchsteller abzuwimmeln. Erst wenn die Klage eingereicht
wurde nahm man den Betroffenen nunmehr als Kläger ernst und spielte
in gerichtlichen Verfahren auf Zeit. Verlor VW oder ein
Vertragshändler den Prozess in erster Instanz, legte VW postwendend
Berufung ein. Waren die Signale, die die Berufungsrichter aussendeten
für die Volkswagen AG zu negativ, zog man in oder vor der mündlichen
Verhandlung die Notbremse, indem man plötzlich im Vergleichswege
sämtliche Ansprüche des Klägers akzeptierte zum Preise der
Verschwiegenheit über dieses für den Kläger äußerst erfreuliche
Ergebnis" erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert.
"Da wir der Auffassung sind, dass die üblicherweise von der
Gegenseite angebotenen Vergleiche angesichts der
Verschwiegenheitsklausel und der Vertragsstrafenregelung unzumutbar
und ich von dem Prozesserfolg überzeugt bin, habe ich den
federführenden Anwälten mitgeteilt, dass unsere Kanzlei für derartige
Vergleichsschlüsse nicht zur Verfügung steht" berichtet Prof. Dr.
Rogert weiter.
"Logische Konsequenz war ein Strategiewechsel auf der Gegenseite.
Nunmehr konnten VW und seine Vertragshändler mit unserer Kanzlei
keine Vergleiche schließen, so dass VW einen anderen Weg suchte, um
keine oberlandesgerichtlichen Urteile zu kassieren." analysiert
Rechtsanwalt Ulbrich diese Vorgehensweise.
"Oberlandesgerichtliche Urteile üben in der Regel eine erhebliche
Sogwirkung auf gleichermaßen Geschädigte aus, weshalb dem
Volkswagenkonzern und seinen Vertragshändlern besonders daran gelegen
ist, derartige verbraucherfreundliche Urteile der Oberlandesgerichte
zu verhindern" erklärt Prof. Dr. Rogert dazu
"Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Volkswagen
reagierte damit, dass in zunächst drei Verfahren keine Berufung
eingelegt wurde"(siehe Pressemitteilung vom 22.06.2017), gibt Anwalt
Ulbrich sichtlich zufrieden zu verstehen .
Als besonders bemerkenswert bezeichnen die Anwälte jedoch, dass in
dem Verfahren gegen einen Vertragshändler, die Autohaus Glinicke GmbH
aus Minden, der für den 29.06.2017 anberaumte Termin für die
Berufungsverhandlung vor dem OLG Celle platzte, weil der
Vertragshändler die Berufung zurücknahm. Damit sei wiederum ein
klagestattgebendes Urteil rechtskräftig geworden. Einordnend erklärt
Rechtsanwalt Ulbrich: "Offensichtlich glaubt weder Volkswagen noch
sein Händlerring daran, erfolgreich Berufungsverfahren durchführen zu
können. Anders ist die Vorgehensweise der gegnerischen Anwälte nicht
zu erklären."
Pressekontakt:
Prof. Dr. Marco Rogert
Rechtsanwalt/Wirtschaftsjurist
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft
Königsallee 2 b (Regus)
40212 Düsseldorf
+49 (0)211/310638-0 (Tel.)
+49 (0)211/25 03 132 (Fax)
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell