(ots) - Am Ende des vorletzten Sitzungstages hat der
Bundestag das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der
Transparenz bei Genossenschaften beschlossen. Der Zentralverband
deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) begrüßt, dass mit diesem
Gesetz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch zwei Vereinbarungen
im Koalitionsvertrag umgesetzt worden sind.
Ursprünglich war vorgesehen, dass für kleine Dorfläden der
wirtschaftliche Verein geöffnet werden soll, um diesen eine geeignete
Rechtsform zu bieten. Durch die jüngste Rechtsprechung des
Bundesgerichthofes zu den Kitas in der Rechtsform des Vereins hat
sich der Bundestag jedoch gegen eine solche Regelung entschieden.
Zukünftig können Dorfläden nach Ansicht des Bundestages auch als
eingetragene Vereine geführt werden, wenn sie ideelle Ziele verfolgen
und nicht vorsehen, dass Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet werden.
Das ist nach Ansicht des ZdK bei Dorfläden in der Regel der Fall, da
die Nutzung des Ladens der Gewinn ist und eine Dividendenausschüttung
häufig nicht beabsichtigt ist.
Die Änderungen im Genossenschaftsrecht beinhalten Erleichterungen
für kleine und Kleinstgenossenschaften insbesondere im Rahmen der
Prüfung und schaffen eine weitere Möglichkeit, damit Mitglieder ihre
Genossenschaft mit Darlehen unterstützen können. Der ZdK begrüßt
diese Entlastung.
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. vertritt
als Genossenschaftsverband die Interessen der bei ihm angeschlossenen
412 Mitglieder. Dies sind in aller Regel kleinere Genossenschaften.
Dazu gehören auch Dorf- und Weltläden, für die die Änderungen
besonders hilfreich sind.
Weitere Informationen mit Details zum Gesetz und den Hintergründen
finden Sie unter: http://www.zdk-hamburg.de/?p=2711
Pressekontakt:
Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V.
Mathias Fiedler
Vorstandssprecher
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