PresseKat - Gesetzesänderung zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften: "Halbherzig bis fahrläs

Gesetzesänderung zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften:
"Halbherzig bis fahrlässig"

ID: 1506164

(ots) - "Es war ein wichtiger Prüfstein für die
Bundesregierung, wie ernst sie den Schutz aller in Deutschland
lebenden Kindern nimmt und ob sie gelingende Integration wirklich
schaffen kann - und will", kommentiert Bidjan Nashat,
Programm-Vorstand von Save the Children Deutschland, eine
Gesetzesänderung für besseren Schutz von Kindern und Frauen in
Flüchtlingsunterkünften, die heute vom Bundestag verabschiedet wurde.
"Die Änderung ist ein begrüßenswerter Anfang", so Nashat, "insgesamt
aber leider unzureichend."

Seit anderthalb Jahren steht die Bundesregierung unter erhöhtem
Druck, eine gravierende Gesetzeslücke zu schließen, die vielen
geflüchteten Kindern einen denkbar schlechten Start in Deutschland
beschert: "Es ist bisher dem Zufall überlassen gewesen, ob Kinder in
den Unterkünften besonders geschützt werden oder nicht", erläutert
Nashat. "Denn Länder und Betreiber wurden nicht einheitlich
verpflichtet, umfassende Kinderschutz-Standards in
Flüchtlingsunterkünften sicherzustellen."

Entsprechend groß ist bis heute die Gefahr von Gewalt und
Missbrauch für Kinder. Eine aktuelle interne Risikoanalyse, die Save
the Children in verschiedenen Unterkünften durchgeführt hat zeigt: In
allen Standorten kam es zu Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung
sowie emotionalen und sexuellen Missbrauchsfällen. Diese Ergebnisse
decken sich mit einer Studie von Unicef. Ein Viertel der befragen
Mädchen und Jungen gab an, in ihrer Unterkunft Zeuge von Gewalt
geworden zu sein, 10 Prozent sagten, sie seien selbst Opfer geworden.
Etliche Kinder müssen Monate und Jahre in Sammelunterkünften
ausharren.

Eine bundeseinheitliche Regelung wurde nun durch eine Änderung von
Paragraf 44 im Asylgesetz verankert. "Der Vorschlag ist aber
halbherzig statt hinreichend", so Nashat. Der schmale Zusatz besagt




unter anderem: "Träger von Aufnahmeeinrichtungen sollen Konzepte zum
Schutz von Minderjährigen sowie von Frauen vor Gewalt in diesen
Einrichtungen entwickeln und anwenden." Der größte Mangel dieser
Formulierung, so Nashat: "Sollen bedeutet auch juristisch nicht
müssen - im Zweifel können Träger sogar ganz darum herum kommen,
Schutzkonzepte zu entwickeln. Entsprechend sind auch keine Sanktionen
vorgesehen, falls das nicht geschieht. Somit kann das Gesetz leicht
zum Papiertiger und Kinderschutz weiterhin fatalerweise
vernachlässigt werden."

Auch für Inhalt und Ausprägung der Konzepte gibt es keine
ausreichenden Vorgaben. "Einige fundamentale Fragen bleiben offen",
so Nashat. "Gibt es Standards, an denen sich Schutz-Maßnahmen
hinsichtlich Räumlichkeiten, Personal oder Gesundheit messen lassen
müssen? Werden unabhängige Beschwerde- und Monitoringstellen
eingerichtet? Gibt es festgelegte Verfahrensweisen bei
Verdachtsfällen? Warum sind weitere Gruppen mit besonderen
Schutzbedarfen ausgeschlossen wie etwa Menschen mit Behinderungen?
Alles in allem bleiben die Schutz-Anforderungen weiterhin hinter
denen zurück, die ansonsten in Deutschland für Einrichtungen gelten,
in denen Kinder oder andere besonders schutzbedürftige Menschen leben
- insofern wird die Universalität von Kinderrechten hier weiterhin
nicht ernst genommen."

Save the Children und weitere Nichtregierungsorganisationen hatten
zudem im Rahmen einer Initiative des Familienministeriums ein halbes
Jahr lang Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften entwickelt. Sie sollten als Bezugsrahmen für
angemessene und verpflichtende Konzepte zum Schutz von Kindern
dienen. Im Gesetzentwurf finden sie jedoch kaum Berücksichtigung.

"Das ist enttäuschend", so Nashat. "Save the Children fordert eine
Ausweitung des Gesetzes auf alle vulnerablen Gruppen und klare
Monitoring- und Kontrollstrukturen, damit Missstände aufgedeckt und
auf sie angemessen reagiert werden kann. Deutschland muss vor allem
den Kindern, die vor Krieg, Gewalt und Perspektivlosigkeit zu uns
fliehen und ein neues Leben aufbauen möchten, einen guten Start
ermöglichen. Alles andere wäre fahrlässig."

Die Mindeststandards der Initiative "Schutz von Frauen und Kindern
in Flüchtlingsunterkünften" zum Download: http://ots.de/X6Mxy

Interviews: Mitarbeiter von Save the Children Deutschland stehen
für Interviews bereit.



Pressekontakt:
Save the Children
Bastian Strauch, Pressestelle
bastian.strauch(at)savethechildren.de
030 2759 5979-889

Original-Content von: Save the Children Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.06.2017 - 15:42 Uhr
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