(ots) - Das Briefgeheimnis aus Artikel 10 des
Grundgesetzes ist seit 1949 nicht verändert worden. Noch immer ist
dort in den gleichen altbackenen Worten das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis geschützt. Heute indes versteht man darunter wie
selbstverständlich etwas ganz anderes als noch vor knapp 70 Jahren.
Heute ist ein Brief im Sinne des Grundgesetzes auch eine E-Mail. Und
so sollte das mit der Ehe gleichermaßen funktionieren. Natürlich hat
der Parlamentarische Rat nicht daran gedacht, dass sich zwei Männer
oder Frauen ehelichen könnten. Aber er hat ebenso wenig daran
gedacht, dass er mit seinem Artikel 10 einmal eine E-Mail oder einen
Chat schützen würde. Daher muss gelten: Ehe im Sinne des
Grundgesetzes ist heute eine Verbindung zweier Menschen - unabhängig
von ihrem Geschlecht. Dazu bedarf es keinerlei Klarstellung in der
Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht sollte sich bei der
Beurteilung der "Ehe für alle" vor allem an einem orientieren: dem
klaren Willen des Gesetzgebers. Der hat gestern beruhigt
festgestellt: Es ist genug Ehe für alle da.
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