(ots) -
-Sendergruppe fordert institutionsunabhängige Finanzierung von
Public-Service-Inhalten
-Studie von Medienrechtler Professor Mark Cole bestätigt rechtliche
Machbarkeit
München, 3. Juli 2017. Mit der "Medienordnung 4.0" stellt die
ProSiebenSat.1 Media SE ein Modell vor, das die Diskussion um eine
Neuausrichtung der medienpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland
anstößt. Ziel ist es, gesellschaftspolitisch relevante Inhalte
(Public-Service-Inhalte) zu fördern und so vermehrt junge Menschen
mit demokratiestiftenden, meinungsbildenden und integrativen
Angeboten zu erreichen. Aktuell erhalten private Rundfunkanbieter in
Deutschland im Regelfall keine finanzielle Förderung für Inhalte. Ein
digitales Ökosystem mit starken öffentlich-rechtlichen und privaten
Anbietern bildet jedoch die Basis für Meinungs- und Medienvielfalt.
Die Kernpunkte des Modells
Die Politik definiert den Public-Service-Auftrag und legt diesen
gesetzgeberisch im Rundfunkstaatsvertrag fest. Im Rahmen einer
Auftragsausschreibung können private Anbieter ihre Projekte in einem
Konzessionsverfahren vorlegen. Eine staatsfern organisierte
unabhängige Kommission legt den Finanzierungsrahmen fest und
verantwortet die Auftrags- und Mittelvergabe.
Conrad Albert, Mitglied des Vorstands und General Counsel der
ProSiebenSat.1 Media SE: "Mit dem Modell einer 'Medienordnung 4.0'
will ProSiebenSat.1 einen konstruktiven Beitrag zum laufenden
medienpolitischen Diskurs leisten. Uns jetzt für den Erhalt unserer
ausgeprägten Medien- und Meinungsvielfalt zu engagieren, ist für
unser Zusammenleben enorm wichtig. Dieses Engagement muss vor allem
den jungen Zielgruppen gelten, denn sie sind die Wähler von morgen."
Förderung von Meinungsvielfalt besonders in jungen Zielgruppen
Fernsehen ist das Medium mit der höchsten Reichweite in Deutschland.
Gleichzeitig hat sich im Zuge der Digitalisierung und der wachsenden
Bedeutung des Internets das Medienangebot verändert: Globale Player
dominieren den Zugang zu Inhalten. Dies ist eine gesellschaftlich
relevante Herausforderung, da Informationen immer stärker über
Algorithmen gefiltert werden und sich vor allem die jüngeren
Zielgruppen zunehmend in digitalen Parallelwelten bewegen.
Das Problem des Generationenabrisses bei den Nutzern zeigt sich
primär beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das bestehende Modell
bedarf daher jetzt einer Reform: Die Ministerpräsidenten haben den
Intendanten den Auftrag erteilt, eine Strukturreform zu erarbeiten
und ihre Modelle im Herbst vorzulegen. Die hier freigesetzten Mittel
können zielgerichtet zur Finanzierung gesellschaftlich relevanter
Public-Service-Inhalte genutzt werden - ohne den Rundfunkbeitrag zu
erhöhen.
"Mit der 'Medienordnung 4.0' würde Deutschland neue Maßstäbe in
einer zukunftsweisenden Medienpolitik setzen", erklärt Conrad Albert
weiter. "Gleichzeitig ist es im Zeitalter der Digitalisierung
elementar, einen Regulierungsrahmen für ein starkes duales System zu
definieren und gemeinsam einen probaten Lösungsansatz zu finden, wie
der Einengung des politischen Horizonts durch Filterblasen sinnvoll
begegnet werden kann. Im Wahljahr 2017 sollte diese Diskussion
ernsthafter denn je geführt werden. Fernsehen spielt dabei eine
zentrale Rolle, es ist das reichweitenstärkste Medium. Mit unseren
Sendern erreichen wir täglich rund 44 Mio TV-Haushalte. Dieser hohen
publizistischen Verantwortung sind wir uns bewusst."
Rechtsrahmen für "Medienordnung 4.0" gegeben Um den Rechtsrahmen
zu klären, hat die ProSiebenSat.1 Media SE bei Professor Dr. iur.
Mark D. Cole (Universität Luxemburg) eine Studie in Auftrag gegeben,
in der dieser zusammen mit Professor Dr. iur. Jan Oster (Universität
Leiden) die aktuelle Situation für eine derartige Förderung von
Inhalten in Deutschland analysiert. Das zentrale Ergebnis der
umfassenden Studie: Es gibt keine Norm des föderalen, nationalen und
europäischen Rechts, die dem Modell einer "Medienordnung 4.0"
entgegensteht. Recht sowie Rechtsprechung unterstreichen vielmehr
die besondere Rolle auch privater Rundfunkveranstalter zur Sicherung
eines pluralen Medienangebots. Das Beihilferecht erlaubt eine
finanzielle Unterstützung privater Angebote.
Die Studie sowie ein Executive Summary stehen unter
www.prosiebensat1.com zum Download zur Verfügung.
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