(ots) - Die Baustellen, die es noch zu beheben gilt,
sind zahlreich - und werden in wenigen Tagen kaum abgeschlossen sein.
Die sogenannte Daseinsfürsorge, die Grundbedürfnisse wie die
Wasserversorgung gewährleistet, muss gesichert sein. Beim
Arbeitnehmerrecht darf es keine Abstriche geben und das Debakel mit
privaten Schiedsgerichten, das es bereits bei den Verhandlungen um
Ceta und dem derzeit auf Eis gelegten Schwesterabkommen mit den USA,
TTIP, gegeben hat, braucht keine Wiederholung. Und solange
europäische Unternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Japan
nicht berücksichtigt werden, kann von Freihandel keine Rede sein. Die
EU täte deshalb gut daran, die Verhandlungen mit Bedacht zu führen,
statt überstürzt zu Ende bringen zu wollen.
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