PresseKat - Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich

Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich

ID: 1506947

Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich

(firmenpresse) - Viele Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erleben nicht das Ende ihrer Laufzeit, da sie schon vor Ablauf gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist ggf. der nachträgliche Widerruf möglich.



Der Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen erhalten hat oder nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerspruch auch Jahre nach Abschluss der Police noch erklärt werden kann, erläutert die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Der Widerspruch der Lebensversicherung ist für den Verbraucher in der Regel finanziell deutlich lukrativer als die vorzeitige Kündigung. Denn anders als bei der Kündigung erhält der Versicherungsnehmer nach einem erfolgreichen Widerspruch nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine gezahlten Prämien fast vollständig zurück. Nur für den gewährten Versicherungsschutz darf das Versicherungsunternehmen einen gewissen Betrag einbehalten.



Auch Verbraucher, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung bereits gekündigt und den Rückkaufswert vom Versicherer erhalten haben, können noch vom Widerrufsjoker profitieren und nachträglich den Widerspruch erklären. Wenn man bedenkt, dass der Rückkaufswert oft noch nicht einmal die Summe der gezahlten Beiträge erreicht, kann sich der Widerspruch auch in diesen Fällen durchaus lohnen.



Nach dem erfolgreichen Widerspruch wird die Lebens- oder Rentenversicherung rückabgewickelt. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer wird quasi so gestellt, als ob er die Police nie abgeschlossen hätte. Auf den Kosten für Vertrieb und Verwaltung bleibt der Versicherer, anders als beim Rückkaufswert, sitzen. Außerdem kann der Verbraucher noch eine Nutzungsentschädigung für die Zeit verlangen, in der der Versicherer mit dem Geld arbeiten konnte.







Der Widerspruch ist besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, häufig möglich. Aber auch bei anderen Versicherungen, die nicht nach diesem Modell abgeschlossen wurden, können die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen. Für den Laien ist dies allerdings schwer zu erkennen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetente Rechtsanwälte können überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Pinkwart plant rheinisches Silicon Valley Art Boat Potsdam bringt junge Potsdamer aufs Wasser und sensibilisiert für Natur und Kunst
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.07.2017 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1506947
Anzahl Zeichen: 2971

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte