(ots) - Nachdem kürzlich das Urteil eines Londoner
Insolvenzgerichtes öffentlich bekannt geworden ist, wonach dieses
Boris Becker als insolvent erklärt hat, sieht sich der Unternehmer
und frühere Geschäftspartner von Boris Becker, Dr. Hans-Dieter Cleven
(Zug), gezwungen, seine Forderungen gegenüber Boris Becker auch in
diesem Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Zahlreiche Einigungsversuche wurden von Boris Becker nicht
wahrgenommen. Und Rückzahlungsversprechen, die von Boris Becker
schriftlich anerkannte Forderung von über 40 Millionen Schweizer
Franken innerhalb vereinbarter Fristen zu zahlen, wurden von Boris
Becker wiederholt nicht eingehalten. Auch die von Boris Becker in
Darlehensverträgen vereinbarten Sicherheiten hat Boris Becker
vertragswidrig anderweitig verwertet. Zuletzt geschehen mit seinen
Autohäusern in Deutschland.
Der nun eingeschlagene Weg von Dr. Cleven stützt sich auch auf die
von Boris Becker und seinen Anwälten öffentlich gemachten Aussagen,
Boris Becker könne allen Forderungen und den regelmäßigen
finanziellen Verpflichtungen voll nachkommen.
Das entspricht auch der Erwartungshaltung von Dr. Cleven, der
wesentliche Teile des Darlehens nach dessen Rückzahlung durch Boris
Becker der gemeinnützigen Cleven-Stiftung zur Verfügung stellen wird.
Dr. Cleven lässt zudem mitteilen, dass er persönlich keinerlei
Auskünfte zu diesem Verfahren macht und für Medienanfragen nicht zur
Verfügung steht.
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