(ots) - Arbeitskreis Abstammungsrecht legt seinen
Abschlussbericht vor
Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
eingesetzte Arbeitskreis Abstammungsrecht hat am heutigen Dienstag
seinen Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Wir werden die Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht
intensiv prüfen. Die zunehmenden Möglichkeiten der
Reproduktionsmedizin ebenso wie Veränderungen in der Gesellschaft
machen ein Nachdenken über die rechtlichen Rahmenbedingungen im
Abstammungsrecht nötig.
Bei allen Reformüberlegungen ist für uns das christliche
Menschenbild der entscheidende Maßstab. Daraus folgt, dass vor allem
Menschenwürde und Wohl der betroffenen Kinder in den Mittelpunkt
gestellt werden müssen.
Wir begrüßen den Vorschlag, das Recht eines Kindes auf Kenntnis
der eigenen Herkunft zu stärken. Es ist für ein Kind von elementarer
Bedeutung, seine genetischen Eltern zu kennen. Dementsprechend haben
wir im Bundestag schon im vergangenen Mai ein Gesetz beschlossen, mit
dem der Auskunftsanspruch für Kinder, die im Wege einer Samenspende
gezeugt wurden, durch den Aufbau eines Samenspenderregisters
abgesichert wird. Wenn entsprechende Auskunftsmöglichkeiten
ausgeweitet werden können, sind wir dafür offen.
Leihmutterschaft muss verboten bleiben. Eine Leihmutterschaft
birgt erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind, aber auch für die
Frauen und verstößt gegen fundamentale Wertentscheidungen unserer
Rechtsordnung. Schon durch die Schwangerschaft entsteht eine enge
körperliche und psychosoziale Verbindung zwischen Mutter und Kind.
Streitigkeiten im Ausland zwischen Wunscheltern und Leihmüttern über
die Abtreibung oder Herausgabe bestellter Kinder verdeutlichen die
ethische und rechtliche Problematik. Im Abstammungsrecht muss auch
deswegen daran festgehalten werden, dass die Mutter nur diejenige
Frau ist, die das Kind geboren hat. Unverrückbar ist für uns auch,
dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile hat. Bei der
vom Arbeitskreis sogenannten "Mit-Mutterschaft" sind wir sehr
zurückhaltend. Die Wertungen des Adoptionsrechts stellen sicher, dass
das Kindeswohl im Mittelpunkt steht.
Grotesk ist der Vorschlag, den Begriff "Abstammung" durch
"rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" zu ersetzen. Gerade im
Familienrecht darf Rechtssprache nicht technokratisch sein, sondern
muss so nah wie möglich an der Alltagssprache der Menschen und den
natürlichen Gegebenheiten sein."
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