(ots) - Es ist eine Sensation: Das Oberlandesgericht München
ist in 5 von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
geführten Berufungsverfahren nicht allein durch den Vortrag des
Händlers überzeugt, dass das Update wirkt. Es sieht die Beweislast
dafür beim Händler.
Ist das Softwareupdate geeignet, um den Mangel wegen der
Abgaswerte zu beheben? Das Oberlandesgericht München hat sich zu
dieser in zahlreichen Gerichtsprozessen wegen des Abgasskandals heiß
umstrittenen Frage geäußert. Der achte Senat des Gerichts äußerte
sich in gleich fünf Berufungsverfahren, dass er davon derzeit nicht
überzeugt sei. Erstinstanzlich waren die Klagen noch abgewiesen
worden.
Diesen für die betroffenen Fahrzeugkäufer sehr günstigen Hinweis
gab das Oberlandesgericht in Prozessen, die für Mandanten der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer geführt werden (Verfügungen von 20.06.2017 in den
Verfahren 8 U 1706/17, 8 U 1707/17, 8 U 1710/17; 8 U 1711/17 und 8 U
1712/14). Besonders bemerkenswert ist, dass das Oberlandesgericht
davon ausgeht, dass der Händler die Beweislast dafür trägt, dass das
von Volkswagen entwickelte Update den Mangel beheben kann. Mit
anderen Worten: Nicht die prozessierenden Fahrzeugkäufer müssen
nachweisen, dass das Update den Mangel nicht behebt, sondern der
Händler muss beweisen, dass das Softwareupdate funktioniert und keine
Folgemängel nach sich zieht.
Diese Umverteilung mag auf den ersten Blick unscheinbar wirken.
Gerade bei der sehr komplexen technischen Frage, ob und wie das
Softwareupdate wirkt, hat die vom OLG angenommene Verteilung der sog.
Beweislast aber weitreichende Konsequenzen. Wenn dem Händler dieser
Beweis misslingt, dann geht dies zu seinen Lasten. Er kann sich im
Prozess dann nicht damit verteidigen, dass der Rücktritt, die
Neulieferung oder auch die Minderung wegen der "einfachen"
Mangelbeseitigung nicht berechtigt seien. Und in einer weiteren
Situation greift diese Beweislastverteilung zugunsten der
Fahrzeugkäufer ein: Wenn sich die Frage, ob das Update folgenlos den
Mangel behebt, auch nicht durch nicht eindeutig klären lässt, dann
geht dies ebenfalls zu Lasten des Händlers.
In den fünf Verfahren ist die Frage, ob das Update funktioniert
aktuell aber trotzdem noch nicht entschieden. Das Oberlandesgericht
hat angeordnet, dass ein Sachverständiger klären soll, ob das
Softwareupdate den Stickoxidausstoß tatsächlich ausreichend
reduzieren kann. Es soll auch geklärt werden, ob dies ohne negative
Folgen für die Motorleistung, den Verbrauch oder den Motorverschleiß
möglich ist. Und der Sachverständige soll klären, wie sich der
Wiederverkaufswert von bereits upgedateten Fahrzeugen tatsächlich
darstellt. Ein Gutachten wird ca. 40.000 Euro kosten.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es handelt sich um eine wegweisende Verfügung im VW
Abgasskandal. Damit müssen die Händler jetzt nachweisen, dass das
Update wirkt und nicht der Kunde. Wir führen ca. 3.200
Gerichtsverfahren bundesweit, in denen VW und die Händler nachweisen
müssen, dass ihre Behauptungen stimmen. Es ist ein Meilenstein in der
Rechtsprechung zum Abgasskandal"
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal
mehr als 35.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits
mehr als 3.200 Klagen erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche
Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen.
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