(ots) -
Eine Verhandlung vor dem Landgericht Berlin im April 2017 brachte
den Stein ins Rollen. Bei einem Streit um den Widerruf einer
KFZ-Finanzierung der VW-Bank, sandte die vorsitzende Richterin
Marianne Voigt ein klares Signal an das Braunschweiger
Kreditinstitut. Die Widerrufsinformation, die in Millionen
Kreditverträgen verwendet wurde, ist unzureichend. Betroffene
Autokäufer können ihren PKW-Kredit widerrufen. Bei Verträgen, die
nach dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, muss der Kunde keine
Entschädigung für gefahrene Kilometer zahlen.
Seit dieser Meldung, die auch von der Stiftung Warentest und ZDF
WISO aufgegriffen wurde, stehen die Telefone der bundesweit tätigen
Kanzlei Kraus I Ghendler I Ruvinskij nicht still. Die Kanzlei hat
sich in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Widerrufs von
Immobilienkrediten und Lebensversicherungen einen Namen gemacht und
betreut inzwischen mehrere tausend Kredit-Widerrufe.
Der für den Bereich Bankenrecht verantwortliche Partner der
Kanzlei, Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij berichtet: "Es ist alles sehr
schnell gegangen. Seit die Stiftung Warentest über die
Belehrungsfehler der VW-Bank berichtet hatte, erhalten wir täglich
Dutzende Anfragen. In Anbetracht der außerordentlich
verbraucherfreundlichen Rechtsfolgen eines Widerrufs wollen jetzt
natürlich alle von dem Widerrufsjoker profitieren."
Der Widerruf von Autokrediten ist nicht nur für VW-Käufer oder
sonstige Betroffene des Abgasskandals interessant. Nach Aussage von
Rechtsanwalt Ruvinskij ist es nahezu keiner deutschen Autobank
gelungen, Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu
belehren. Die Widerrufsinformationen seien lückenhaft,
widersprüchlich und verwirrend.
Vermutlich wird sich das jetzt für die Autobanken rächen. Sollten
sich die Voraussagen der Kölner Rechtsanwälte bestätigen, wird der
Automarkt eine regelrechte Umwälzung erfahren. Denn die Folgen eines
Widerrufs sind äußerst verlockend. Nach Aussage der Stiftung
Warentest fahren Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu
"traumhaft günstigen Konditionen."
Der Widerruf kann sich aber auch für ältere KFZ-Finanzierungen
lohnen. Die Möglichkeit eines Widerrufs geht bis zum 10.06.2010
zurück.
Wer herausfinden möchte, welche wirtschaftlichen Vorteile der
Widerruf in seinem persönlichen Fall bringt, kann dies mit dem
Ersparnisrechner tun, den die Kanzlei auf ihrer Webseite zur
Verfügung stellt. Der Rechner bietet laut Stiftung Warentest: "eine
gut und leicht bedienbare Online-Berechnung der Folgen des
Autokreditwiderrufs".
Wer nun überlegt, seine Verträge auf Fehler überprüfen zu lassen,
kann sich ohne Angst vor den Kosten an Kraus I Ghendler I Ruvinskij
wenden. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Prüfung der
Kreditunterlagen an.
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