PresseKat - EU und Japan erzielen Grundsatzeinigungüber Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

EU und Japan erzielen Grundsatzeinigungüber Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

ID: 1508369

(ots) - Die Europäische Union und Japan haben heute
(Donnerstag) ein klares Zeichen für freien und fairen Handel gesetzt.
Nach vier Jahren intensiven Verhandlungen ist es geschafft: Noch vor
dem G20-Gipfel in Hamburg haben sich die EU und Japan in Brüssel auf
die Grundzüge eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens geeinigt.
Gerade für die Exportnation Deutschland ist dies ein entscheidender
Schritt in Richtung Wohlstands- und Beschäftigungssicherung.

Profitieren von dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen werden auch
die Hersteller deutscher Lebensmittelspezialitäten. Insbesondere für
Produzenten von Hopfen aus der Hallertau, Lübecker Marzipan,
Münchener Bier, Bayerisches Bier, Nürnberger Bratwürste und
Nürnberger Lebkuchen eröffnen sich neue Chancen auf einem großen,
anspruchsvollen Markt. "Das Abkommen ist auch gut für die Hersteller
von österreichischem Tiroler Speck, Münchner Bier, belgischem
Ardennenschinken und polnischen Wodka", betonte Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker. Auch Weinerzeuger aus Franken, Mittelrhein,
Mosel, Rheingau und Rheinhessen werden durch die Marktöffnung
gewinnen.

"Die Einigung ist ein wegweisendes Zeichen für regelbasierten
globalen Handel, der Wohlstand und Innovationen vorantreiben kann",
sagte Richard Kühnel, Vertreter der EU-Kommission in Deutschland.
"Mittelständische und große Unternehmen können in gleicher Weise
davon profitieren und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Es wird zudem
keine Absenkung von den hohen europäischen Standards geben. Die EU
und Japan bekennen sich darin gemeinsam zum Pariser Klimaabkommen, zu
nachhaltiger Entwicklung und zum Kampf gegen illegalen
Holzeinschlag", so Kühnel weiter.

Japan ist einer der größten Handelspartner der EU. Das
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beseitigt den Großteil der von




EU-Unternehmen zu entrichtenden Zölle, die sich auf jährlich 1 Mrd.
Euro belaufen. Es öffnet den japanischen Markt für wichtige
Agrarausfuhren der EU und schafft in zahlreichen Branchen neue
Geschäftsmöglichkeiten. Dabei werden höchste Standards in den
Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz gesetzt.
Öffentliche Dienstleistungen werden weiterhin vollumfänglich
geschützt und es wird ein eigenes Kapitel über nachhaltige
Entwicklung aufgenommen. In Bezug auf den Schutz personenbezogener
Daten wird auf den hohen Standards aufgebaut, die sowohl die EU als
auch Japan erst kürzlich in ihren Datenschutzvorschriften verankert
haben, wodurch diese noch bekräftigt werden.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird zu einer Steigerung der
EU-Exporte führen und großen wie kleinen europäischen Unternehmen
sowie Arbeitnehmern und Verbrauchern neue Chancen eröffnen. Der Wert
der Ausfuhren aus der EU könnte um einen Betrag von 20 Mrd. Euro
steigen. Dadurch könnten mehr Möglichkeiten und Arbeitsplätze in
zahlreichen Branchen der EU geschaffen werden, beispielsweise in der
Landwirtschaft, bei Lebensmitteln, Lederwaren, Schuhen und
Bekleidung, Arzneimitteln, Medizinprodukten und in anderen Bereichen.

Bei den Agrarausfuhren aus der EU wird das Abkommen Folgendes
bewirken:

- Beseitigung der Zölle für viele Käsesorten, wie Gouda und
Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 Prozent), aber auch für die
Ausfuhr von Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 Prozent)

- Rindfleisch: erhebliche Steigerung der EU-Ausfuhren nach Japan;
Schweinefleisch: zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und
nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch

- Schutz von mehr als 200 hochwertigen europäischen
Agrarerzeugnissen (sogenannte geografische Angaben) in Japan

Das Abkommen

- öffnet außerdem die Dienstleistungsmärkte, insbesondere in den
Bereichen Finanzdienstleistungen, E-Commerce, Telekommunikation
und Verkehr

- stellt für EU-Unternehmen den Zugang zu den großen
Beschaffungsmärkten Japans in 48 Großstädten sicher und
beseitigt bestehende Hemmnisse bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Bereich der Eisenbahn auf
nationaler Ebene

- schützt sensible Wirtschaftszweige der EU - etwa den
Automobilsektor - durch Übergangsfristen bis zur Marktöffnung

Zudem wird das Abkommen die Führungsrolle Europas bei der
Gestaltung der Globalisierung und der Regeln des globalen Handels
stärken und die Möglichkeit bieten, hierbei unsere Grundwerte
einzubringen. Die Interessen und besonderen Anliegen der EU werden
ebenfalls gewahrt. Damit trägt das Abkommen dazu bei, einige der
Herausforderungen anzugehen, die im von der Kommission im Rahmen des
Weißbuch-Prozesses (http://ots.de/G8AoA) vorgelegten Reflexionspapier
Die Globalisierung meistern (http://ots.de/kjJN0) dargelegt sind.



Pressekontakt:
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Margot Tuzina
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 - 2280 2340

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Datum: 06.07.2017 - 16:29 Uhr
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