(ots) - refund.me, der internationale Dienstleister für
Fluggastrechte, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur
Stärkung der Passagierrechte bei Stornogebühren. Die
Fluggesellschaften dürfen kein zusätzliches Entgelt für die
Erstattung der personenbezogenen Steuern und Gebühren verlangen, da
diese Erstattung lediglich eine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
darstellt.
Fluglinien müssen außerdem Steuern, Flughafengebühren und sonstige
Entgelte transparent ausweisen.
"Das ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte
von Fluggästen. Sie werden es in Zukunft leichter haben, an das Geld
zu kommen, das Ihnen zusteht" erklärt Sandra Rosenberg, COO von
refund.me
Forderung von refund.me: auch Nebenkosten transparent machen
Laut einer EU-Verordnung müssen Fluglinien ihre Preise inklusive
Steuern und Gebühren angeben. Doch die Zusatzkosten, die im Laufe der
Buchung mehr oder weniger transparent zum "Grundpreis" für den Flug
hinzukommen, schlagen oft heftig zu Buche.
"Auch die Nebenkosten müssen von den Fluglinien viel transparenter
und übersichtlicher gemacht werden. Aus einem vermeintlichen
Schnäppchenflug wird sonst oft ein richtig teurer Flug." sagt Sandra
Rosenberg.
Achtung bei Flugnebenkosten
Beliebte Einnahmequellen sind Sitzplatzwahl, Beförderung von
Reisegepäck, Essen und Getränke, Priority Boarding oder - im Paket -
das Upgrade in die nächsthöhere Buchungsklasse. Wer diese Extras
braucht, muss extra zahlen. Und so wird das vermeintliche Schnäppchen
dank Zusatzkosten schnell teuer.
refund.me rät daher allen Verbrauchern vor der Buchung eines
Fluges genau darauf zu achten, welche Leistungen im Flugpreis
inbegriffen sind und welche zu teilweise hohen Kosten dazu gebucht
werden müssen.
Ãœber refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der
Unternehmerin Eve Büchner gegründete Unternehmen refund.me
(https://refund.me/) Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der
Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen,
Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend
der EU Verordnung (EG) 261/2004.
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