(ots) - Wer sich zu einem Wettrennen mit mehr als 200
PS starken Autos in einer Innenstadt verabredet, dem ist nicht zu
helfen. Es ist zu begrüßen, dass der Bundesgerichtshof hart gegen
Raser vorgeht und erneut ein scharfes Urteil gefällt hat. Dass
Menschen bei illegalen Autorennen getötet werden, entspringt aus
juristischer Sicht nicht dem Zufall, sondern dem Vorsatz. Wer ins
Auto steigt und eine Fünfzigerzone mit dem Nürburgring verwechselt,
der muss, nach allem, was bereits geschehen ist, mit dem Tod eines
Menschen rechnen. Ja, er nimmt den Tod eines Menschen in Kauf. Opfer
dieses Irrsinns kann jeder werden. Raser wollen vielleicht keine
Toten, aber Raser töten. Das ist es, was zählt. Die Begründung der
Entscheidung aber ist befremdlich. Das Rechtsempfinden der
Bevölkerung ist nicht konstant. In anderen Fällen droht dabei
Ungemach: Sollen sich Gerichte bei Kinderschändern am Rechtsempfinden
der Bevölkerung orientieren? Oder bei Terroristen? Besser nicht. Die
Justiz ist besonnener als das Volk. Sie sollte ihm nicht nach dem
Mund reden, sondern schlicht Gesetze anwenden.
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