(ots) - Im Jahr 2016 standen insgesamt 576 Millionen
Euro an Förderleistungen im Rahmen des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG - vormals
Meister-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, waren das 3,2 % (18 Millionen Euro) mehr als
2015. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu
den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell
unterstützt.
Rund 360 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen auf
Darlehen und 216 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten
erhielten Zuschüsse insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und
Prüfungsgebühren (90 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (116
Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und
zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).
Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (159
Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (190 Millionen Euro), für
den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während
der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) bewilligt. Ob die
Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen,
können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für
Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von
rund 260 Millionen Euro.
Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Aufstiegs-BAföG war
2016 mit knapp 162 000 Geförderte nahezu unverändert zum Vorjahr (-
0,2 %). Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl
nahm gegenüber 2015 um 2,2 % auf 108 000 ab. Die Zahl der Frauen mit
"Aufstiegs-BAföG" stieg hingegen im gleichen Zeitraum um 4,2 % auf 54
000.
Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem
Aufstiegs-BAföG waren 2016 - ähnlich wie in den Vorjahren - bei den
Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich
geprüften Maschinenbautechniker und neu an dritter Stelle dem
staatlich geprüften Elektro-Techniker. Die häufigsten Berufe bei den
Frauen waren die Erzieherin, gefolgt von der geprüften
Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.
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