PresseKat - Ehe für alle: Was ändert sich?

Ehe für alle: Was ändert sich?

ID: 1508692

ARAG Experten sagen, was sich für Lebenspartner und Heiratswillige wirklichändert

(firmenpresse) - Die Ehe für alle kommt. Was sich dadurch ändert? Genau sieben Wörter im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Aus "Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen." wird der Satz "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.". Welche rechtlichen Auswirkungen das für Männer, Frauen und Kinder in Deutschland hat, sagen ARAG Experten.



Ehe für alle - Wann geht"s los?

Mit der Abstimmung im Bundesrat kommt die Ehe für alle! Das ist sicher. Trotzdem werden die ersten heiratswilligen Schwulen und Lesben noch etwas warten müssen. Erst muss der Bundespräsident das neue Gesetz unterzeichnen und es muss im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das dauert in der Regel ein paar Wochen. Ab dem darauffolgenden Monatsersten dauert es dann noch drei Monate, bis das Gesetz in Kraft tritt. Damit haben die Standesämter noch ausreichend Zeit, sich vorzubereiten. Der frühestmögliche Termin ist damit der 1. November - und wer heiratet schon gerne im Herbst?



Einige haben Bedenken

Konservative Unionspolitiker und die AfD erwägen, beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz vorzugehen. Sie argumentieren, mit der vom Grundgesetz besonders geschützten Ehe sei nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint. Aus dem Wortlaut der Verfassung ergibt sich das allerdings nicht. Fast alle Rechtsexperten - auch die der ARAG - gehen davon aus, dass die Verfassung nicht geändert werden muss. Die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs reicht ihrer Einschätzung nach aus. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber an die Klagebefugnis für eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage hohe Hürden geknüpft: Klagen kann nur entweder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung.



Lebenspartner müssen noch einmal zum Standesamt

Paare, die ihre geschlossene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen, können auf dem Standesamt erklären, dass sie künftig in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben wollen. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich in diesem Fall weiter nach dem Tag, an dem die eingetragene Lebenspartnerschaft begründet wurde. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht - Lebenspartnerschaften können auch einfach weitergeführt werden. Laut ARAG Experten können indes keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden. Zukünftig wird es nur noch die Ehe für alle geben.







Ehe für alle - mit Kindern

Rechtlich sind homosexuelle und heterosexuelle Paare künftig gleich, wenn sie heiraten. Das wirkt sich auch auf das Adoptionsrecht aus. Zwar wurde 2015 die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner gesetzlich zugelassen. Dabei geht es darum, das von dem anderen Lebenspartner bereits adoptierte Kind später selbst zu adoptieren. Die Volladoption eines Kindes war für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften allerdings nicht zugelassen. Das wird künftig möglich sein.



Download des Textes:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Neues UNO-Parlament: Demokratie ohne Grenzen begrüßt Vorstoß des EU-Parlaments Gauland: Deutschland blamiert sich vor der Welt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.07.2017 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1508692
Anzahl Zeichen: 3367

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ehe für alle: Was ändert sich?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprache ...

Herbstlaub - Das sagen die Gerichte ...

Jedes Jahr im Herbst haben die deutschen Gerichte Hochkonjunktur. Nicht selten geht es dabei um eine ganz natürliche Sache - das Herbstlaub. Die damit zusammenhängende Verkehrssicherungspflicht obliegt je nach Statuten, Mietverträgen und Absprach ...

Immobilien-Leibrente: Wie sinnvoll ist das? ...

Den Ruhestand sorgenfrei genießen? Für immer mehr Senioren erfüllt sich dieser Wunsch nicht. Für Wohneigentümer gibt es aber eine Möglichkeit, die monatlichen Einnahmen zu steigern: die sogenannte Immobilien-Leibrente. Damit lässt sich das in ...

Alle Meldungen von ARAG SE