PresseKat - 48 Parteien können an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

48 Parteien können an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

ID: 1508710

(ots) - Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am
6. und 7. Juli 2017 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich
festgestellt, dass folgende 8 Parteien im Deutschen Bundestag oder
einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten
vertreten sind (§ 18 Absatz 4 Nummer 1 Bundeswahlgesetz) und deshalb
bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2017
am 24. September 2017 keine Unterstützungsunterschriften beibringen
müssen:

Im 18. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
3. DIE LINKE (DIE LINKE)
4. BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN (GRÃœNE)
5. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
6. Freie Demokratische Partei (FDP)
7. Alternative für Deutschland (AfD)
8. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
Folgende 40 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl
zum 19. Deutschen Bundestag als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach
Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
1. Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
(Tierschutzallianz)
2. Die Violetten; für spirituelle Politik (DIE VIOLETTEN)
3. Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch (MG)
4. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
5. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
6. DIE RECHTE (DIE RECHTE)
7. Die GERADE Partei (DGP)
8. DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative)
9. UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE)
10. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
11. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
12. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)




13. bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches
sammelbecken (B*)
14. Bayernpartei (BP)
15. Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller
(MENSCHLICHE WELT)
16. Transhumane Partei Deutschland (TPD)
17. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
18. Deutsche Mitte; Politik geht anders... (DM)
19. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
20. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
21. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
22. Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die
Menschen (Volksabstimmung)
23. Partei der Humanisten (Die Humanisten)
24. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
25. Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C)
26. Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei (BGE)
27. V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
(V-Partei3)
28. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
29. Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands (JED)
30. Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.)
31. Neue Liberale - Die Sozialliberalen (keine Kurzbezeichnung)
32. DIE EINHEIT (DIE EINHEIT)
33. Allianz Deutscher Demokraten(keine Kurzbezeichnung)
34. DIE REPUBLIKANER (REP)
35. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
36. Die Grauen - Für alle Generationen (Die Grauen)
37. Partei der Vernunft (PDV)
38. Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet
1870 (ZENTRUM)
39. Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP)
40. Mieterpartei (MIETERPARTEI)

Für die Partei FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER), die ebenfalls eine
Beteiligungsanzeige eingereicht hatte, war bereits festgestellt
worden, dass sie im Bayerischen Landtag seit dessen letzter Wahl mit
19 Abgeordneten vertreten ist (siehe oben).

Die vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2017
anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge
Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag
sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des
jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die
Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des
jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von
höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich. Die
Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die
Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 17. Juli 2017,
18.00 Uhr, eingegangen sein. Ãœber deren Zulassung entscheiden die
Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 28. Juli
2017.

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle(at)bundeswahlleiter.de

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Datum: 07.07.2017 - 13:59 Uhr
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