(ots) - Kfz-Zulassungsbehörden in zehn Städten hatten
entsprechenden Anträgen der DUH auf Entzug der Betriebserlaubnis und
Stilllegung der Fahrzeuge nicht entsprochen - Hersteller muss bei
Stilllegung den Fahrzeughalter entschädigen
Gegen zehn deutsche Kfz-Zulassungsbehörden hat die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) am vergangenen Freitag, 7.7.2017, Klage
eingereicht. Mit den Klagen soll jeweils festgestellt werden, dass
den vom Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Eurostufe 5,
ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189, der Betrieb auf
öffentlichen Straßen zu untersagen ist. Die Betriebserlaubnis dieser
Fahrzeuge ist nach diesen Klagen durch die Verwendung illegaler
Abschalteinrichtungen erloschen. Die Fahrzeuge sind daher außer
Betrieb zu setzen.
Ihre Klage richtet die DUH an die zuständigen Behörden von zehn
Städten, die allesamt unter hohen Luftbelastungen mit
Stickstoffdioxid (NO2) leiden. Dazu zählen Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Mainz, München, Stuttgart
und Wiesbaden. "Wir möchten mit diesen Klagen erreichen, dass die
Luftqualität in diesen Städten nicht weiter durch den Betrieb der
Betrugs-Diesel aus dem Volkswagen-Konzern belastet wird. Zu den seit
Jahren festgestellten Überschreitungen des Luftqualitäts-Grenzwertes
tragen die mit Abschalteinrichtungen ausgestatteten Fahrzeuge des
VW-Konzerns bei", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Bisher liegen dem Umweltverband keine Informationen vor, die den
gesicherten Schluss zuließen, dass die Fahrzeuge selbst nach dem
sogenannten Software-Update in einen rechtskonformen Zustand versetzt
werden. Zudem haben zahlreiche Fahrzeughalter darauf verzichtet, das
Software-Update vornehmen zu lassen. Es ist durch das rechtlich nicht
bindende Verfahren nicht sichergestellt, dass sich alle betroffenen
Fahrzeughalter an dem Rückruf beteiligen.
In jedem Fall stoßen diese Fahrzeuge im Realverkehr immer noch
erheblich mehr NOx-Emissionen aus als nach den Prüfvorschriften und
den zugrundeliegenden Zulassungsvorschriften erlaubt. Statt 180 mg
NOx/km für Fahrzeuge nach der Emissionsnorm Euro 5 sind es selbst
nach Messungen der DUH im Rahmen des Emissions-Kontroll-Instituts
sowie aus den eigenen Messungen der Volkswagen AG in der Regel über
500 mg NOx/km. Seinen Grund hat dies darin, dass die Volkswagen AG
selbst in den Fahrzeugen, die einem Update unterzogen worden sind,
immer noch Abschalteinrichtungen verwendet. Dies hatte sie zuletzt in
einem anderen Verfahren der DUH bestätigt. Diese sollen jetzt
zulässig sein, ohne dass dafür eine Begründung genannt wird.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt,
sagt: "Mit den jetzt begonnenen Klageverfahren wird erreicht, dass
Fahrzeuge, die erhebliche Mengen an Stickoxide ausstoßen und wegen
der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen keine
Betriebserlaubnis mehr haben dürfen, aus dem Verkehr gezogen werden.
Es kann nicht sein, dass die beklagten Städte einerseits damit
argumentieren, vom Dieselskandal bei Volkswagen überrascht worden zu
sein, andererseits aber auch keine Konsequenzen zur Zulassung dieser
Fahrzeuge ziehen."
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Oktober 2015 für die betroffenen
Fahrzeuge zwar einen amtlichen Rückruf zur Durchführung eines
Software-Updates verordnet, dieser ist jedoch für die Fahrzeughalter
nicht verbindlich und schon aus diesem Grund aus Sicht der DUH
rechtlich unzulänglich. Es wird also weiterhin so sein, dass
Fahrzeuge mit offenkundig illegalen Abschalteinrichtungen unterwegs
sein werden. Gleichzeitig entsprechen die Fahrzeuge mit illegaler
Abschalteinrichtung nicht den Bestimmungen der Typzulassung, die
Verwendung der Software wurde im Typgenehmigungsverfahren
widerrechtlich nicht angegeben.
Eine einmal erloschene Betriebserlaubnis kann durch eine
nachträgliche Beseitigung der Änderung (etwa im Rahmen der Umsetzung
einer Rückrufaktion) nicht wiederaufleben. Dazu bedarf es eines neuen
Genehmigungsverfahrens und dieses muss den aktuellen Anforderungen
genügen - also dem aktuell geltenden Standard Euro 6.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch(at)duh.de
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte,
Schaperstraße 15, 10719 Berlin, 030 8847280, klinger(at)geulen.com
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