(ots) - Als "schwer nachvollziehbar" hat der dbb
Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Tarifeinheitsgesetz (TEG)
am 11. Juli 2017 bezeichnet. "Mit seiner Entscheidung, den
gesetzlichen Eingriff in die Tarifautonomie und die
Koalitionsfreiheit des Einzelnen grundsätzlich zuzulassen, heben sich
die Bundesverfassungsrichter deutlich von der beeindruckenden Phalanx
der zahlreichen und namhaften Verfassungs- und Arbeitsrechtler ab,
die das TEG von Anfang an als eindeutig verfassungswidrig und darüber
hinaus undurchführbar abgelehnt haben. "Folgt man nun dem
Bundesverfassungsgericht, dann lässt sich aus Sicht des Ersten Senats
das Tarifeinheitsgesetz mit einigen Änderungen durch den Gesetzgeber,
enge Auslegung und vielfache Einbindung der Arbeitsgerichte
verfassungskonform umgestalten", sagte Dauderstädt unmittelbar nach
der Urteilsverkündung. "Dem mag man folgen oder nicht. Leider jedoch
werden die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Änderungen und
Ergänzungen das Gesetz kaum praktikabler machen. Auf die
Arbeitsgerichte kommen enorme Belastungen zu. Das Gericht hat
erkannt, dass das TEG keine Vorkehrung dafür trifft, die Interessen
der Minderheitsgewerkschaften zu wahren. Hier verpflichtet Karlsruhe
den Gesetzgeber, dies bis zum 31. Dezember 2018 zu korrigieren."
dbb prüft weitere rechtliche Schritte gegen Zwangstarifeinheit
Der dbb-Chef machte klar, dass das Tarifeinheitsgesetz auch in der
neuen Form zu einer Verschärfung der Konkurrenzsituation zwischen den
Gewerkschaften führen wird. "Mit der Verlagerung der Tarifpolitik auf
die Betriebsebene wird die Idee des Flächentarifs gänzlich
zerschossen. Und soweit tatsächlich zahlenmäßig kleinere, aber
gleichzeitig hochgradig organisierte Gewerkschaften verdrängt werden,
haftet dem TEG weiterhin ein eklatantes Demokratiedefizit an. Dem
werden wir nicht tatenlos zusehen", kündigte der dbb-Chef an. "Wir
werden uns intern beraten und das Urteil im Detail analysieren.
Danach werden wir unseren Kampf gegen die gewerkschaftsfeindliche
Zwangstarifeinheit fortführen - politisch und wenn nötig mit einer
Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Deutschlands Sozialpartner brauchen keinen Dompteur, sie können auch
ohne gesetzliche Zwangstarifeinheit verantwortungsvoll mit ihren
Rechten umgehen und individuell wie für das Gemeinwesen tragbare
Kompromisse aushandeln", machte Dauderstädt deutlich.
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