PresseKat - Monatsfahrkarte: Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber

Monatsfahrkarte: Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber

ID: 1509667

(PresseBox) - Der Arbeitgeber kann seinem Arbeitnehmer die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise steuerfrei erstatten. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer dafür eine Monatsfahrkarte einsetzt, die er privat erworben hat.   Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Kosten des Monatstickets ganz oder teilweise steuerfrei erstatten, wenn er dabei den Wert der ersparten Einzeltickets zugrunde legt, die im Gültigkeitszeitraum der Monatskarte durch die dienstliche Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel entstanden wären (Erlass des Finanzministeriums Berlin vom 27.6.2016, ESt-Nr. 353).   Bei Einsatz der Monatsfahrkarte kann die Abrechnung wie folgt vorgenommen werden: Es ist festzustellen, wie hoch die Kosten für Einzelfahrscheine sind.
 
Die Summe der Aufwendungen für Einzeltickets können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, soweit die Aufwendungen für das Monatsticket nicht überschritten werden.
Erstattungen, die über die Kosten für ein Monatsticket hinausgehen, sind als Arbeitslohn zu erfassen und der Lohnsteuer zu unterwerfen.
Ob und in welchem Umfang das Monatsticket für andere Fahrten genutzt wurde, spielt keine Rolle.
Tipp: Erhält der Arbeitnehmer eine Jahreskarte, fließt ihm der geldwerte Vorteil im Zeitpunkt der Übergabe zu, sodass die 44-?-Grenze überschritten wird. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch pauschal mit 15% versteuern, wenn es sich bei der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet.
Hinweise, wie ganz gezielt Steuern gespart werden können, bietet der Informationsdienst Steuerzahler-Tip. Er erscheint seit über 39 Jahren im VSRW-Verlag und bietet dem Leser monatlich im Umfang von 12 Seiten DIN A 4 in allgemein verständlicher Form aktuelle Steuerinformationen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung.  




Den Steuerzahler-Tip gibt es auch in der GmbH-Datenbank: Hier finden Abonnenten zunächst die beiden letzten Ausgaben des Steuerzahler-Tip als E-Paper. Darüber hinaus kann in sämtlichen Ausgaben seit 2003 bequem nach allen Themen recherchiert werden, die den Privatbereich der Steuerzahler betreffen.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  kapilendo mitüber 10 Mio EUR Finanzierungsvolumen Silber am Scheideweg
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 11.07.2017 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1509667
Anzahl Zeichen: 2911

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bonn



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Monatsfahrkarte: Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

9. GmbH-Geschäftsführer-Tag am 25.04.2018 in Köln ...

  Auch im Jahr 2018 wird das Wirtschaftsmagazin gmbhchef in Verbindung mit dem VSRW-Verlag die Veranstaltungsreihe ?GmbH-Geschäftsführer-Tage? in Köln fortsetzen. Ziel des alljährlich veranstalteten GmbH-Geschäftsführer-Tags ist es, einen Erfa ...

Erbschaftsteuer: Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch ...

Der BFH hat entschieden, wie zu verfahren ist, wenn ein gesetzlicher Erbe auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und dafür von seinen Geschwistern Abfindungszahlungen erhält (BFH, Urteil vom 10.5.2017, Az. II R 25/15). In diesem Fall ist dana ...

Alle Meldungen von VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs GmbH