(ots) - Die Frage wird nun sein, was die nächste
Bundesregierung zur Nachbesserung unternehmen muss. Dazu muss erst
einmal die schriftliche Urteilsbegründung der Verfassungsrichter
abgewartet werden. Mitunter finden sich in den Urteilen aus Karlsruhe
schon einige mehr oder weniger konkrete Hinweise darauf, was sich die
Richter vorstellen. Man könnte daran denken, auf bestimmten
Verhandlungsgebieten den kleinen Gewerkschaften mehr
Mitsprache-Möglichkeiten einzuräumen. Auf keinen Fall aber sollte
dieses im Prinzip richtige und notwendige Gesetz so aufgeweicht
werden, dass wieder eine Handvoll Beschäftigte eine ganze
Volkswirtschaft enorm beeinträchtigen kann. Das hatten die Väter des
Grundgesetzes gewiss nicht im Sinn.
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