(ots) - Eine verdammt komplizierte Materie, dieses
Streikrecht. Aber auch verdammt wichtig, so wichtig, dass es im
Grundgesetz verankert ist. Gesetze schützen Arbeitnehmerrechte in
Deutschland auf vorbildliche Weise. Das ist deshalb angemessen, weil
Arbeitnehmer im Normalfall in einer schwächeren Position sind als
Arbeitgeber und ihre Interessen womöglich nur durch Arbeitskämpfe
vertreten können. Arbeitskämpfe muss eine Gesellschaft aushalten; tut
sie auch. Am wichtigsten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in
Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten letztlich immer zueinander
gefunden und damit zu sozialem Frieden und Wohlstand beigetragen.
Ganz und gar nicht angemessen wäre allerdings das, was das
Verfassungsgericht "Blockademacht zum eigenen Nutzen" nennt, also
eine Situation, in der miteinander konkurrierende Gewerkschaften ihre
Streikmacht nicht (nur) für bessere Arbeitsbedingungen ihrer
Mitglieder einsetzen, sondern für den eigenen Bedeutungsgewinn - und
dass Bürger, etwa bei Lokführer- oder Pilotenstreiks, übermäßig
darunter leiden. Solche Situationen wollte Arbeitsministerin Nahles
mit dem Tarifeinheitsgesetz verhindern. Dabei lief sie Gefahr, dass
man ihr, der eher linken Sozialdemokratin, eine Schwächung des
Streikrechts attestieren würde. Das Streikrecht ist ungefährdet,
sagen die Richter - ein Sieg für Nahles. Aber auch die so genannten
kleineren Gewerkschaften können sich nicht beschweren: Sie werden
nicht an die Wand gedrückt, sondern sind in Tarifverhandlungen
eingebunden. Aber Streik-Extratouren einzelner Gewerkschaften sind
nicht akzeptabel, Gewerkschaften sollen sich einig sein.
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